Der eine will die Riesterrente retten, die anderen wollen sie loswerden

Arbeitsministerin Andrea Nahles möchte die Riester Rente sichern. Bei dem 15. MCC-Kongress „Zukunftmarkt Altersvorsorge“ teilte sie in Berlin mit, dass die Riester-Rente erhalten bleiben soll. Verbesserungen für Verbraucher sind bereits in der Planung. Ein neues Produktionformations-Blatt (PIB) soll die Rettung darstellen. Aber nicht nur hier plant die Arbeitsministerin neue Änderungen, sondern sie möchte gleichzeitig auch die betriebliche Altersvorsorge stärken. Die Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, steht schon seit längerer Zeit stark in der Kritik. Niedrige Renten, hohe Kosten und fehlende Transparenz stehen im Fokus der Verbraucherschützer. Die Anzahl der Riester-Verträge ist zurückgegangen. Selbst die Gesellschaften ziehen ihre Konsequenzen. Die Ergo Direkt hat 6000 Riester-Verträge an die HanseMerkur abgegeben. Aber was steckt dahinter? Die Riester Rente passt offensichtlich nicht mehr in das Konzept der Ergo Direkt. Sie möchte sich auf „einfache, leicht verständliche Produkte zu günstigen Beiträgen“ konzentrieren. Die Riester-Rente sei aber zu kompliziert und nicht leicht zu verstehen. Die Kritiker der Riester-Renten fühlen sich durch diese Übertragung der Verträge auf die HanseMerkur bestätigt. Die Kunden hätten dadurch keine Nachteile zu erleiden und bekämen auch die gleichen Leistungen garantiert. Doch sieht das auch jeder so? BdV Chef Axel Kleinlein dazu: Betroffene Kunden haben keine Möglichkeit, dieser Übertragung zu widersprechen oder aus der Übertragung gesonderte Kündigungsrechte abzuleiten, auch wenn das neue Unternehmen womöglich schlechtere Konditionen bietet".

Neues Produktinformations-Blatt als Rettungsanker?

Was sagt das geplante neue Produktinformations-Blatt (PIB) eigentlich aus? Arbeitsministerin Andrea Nahles sagte in der Diskussionsrunde unter anderem, dort wo es berechtigte Kritik an der Riester Rente gibt, werde man reagieren. Damit die Produkte der Riester Angebote besser vergleichen werden können und somit schlechte Produkte unterschieden werden können, soll das neue Produktinformations-Blatt Abhilfe schaffen. Aber was heißt es letztendlich für den Verbraucher? Derzeit kann hier noch keine genaue Aussage getroffen werden, da sich dieses Blatt derzeit in der Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz befindet. Nahles betonte in dem Kongress aber auch: „Wir dürfen die Alterssicherung nicht krank reden.“ In diesem Zusammenhang möchte Nahles auch das Problem angehen, dass Angestellte in kleineren und mittleren Betrieben oftmals keine betriebliche Altersvorsorge haben.

Abschreckende komplizierte Regelungen der Riester-Renten für den Todesfall

Stirbt der geliebte Partner, rückt eine Versicherungsabwicklung erst einmal in den Hintergrund. Bei Versicherungen ohne Zuschüsse vom Staat ist es leichter den Betrag im Todesfall als Erbe zu erhalten. Man verschickt die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein an die Versicherung. Das gleiche wird selbstverständlich auch bei einer Riester Rente angefordert. Grundsätzlich ist das Guthaben aus der Riester-Rente vererbbar. Es gibt dennoch etliche Unterschiede im Hinterbliebenenschutz bei den Riester-Anbietern. Auch spielt der Zeitpunkt des Todes eine Rolle und an wen die Riester-Rente vererbt wird. Der Versicherte sollte sich also rechtzeitig Gedanken dazu machen und seine Police prüfen.

Wer kann erben?

Das Geld aus der Riester-Rente kann im Todesfall weiter vererbt werden. Allerdings können die staatlichen Zulagen nur die Ehegatten erben. Sollte das angesparte Geld jedoch an einen anderen Hinterbliebenen und nicht an den Ehegatten gehen, muss die volle Riester-Förderung zurückbezahlt werden. Zu beachten allerdings ist, dass viele Riester-Renten-Angebote lediglich eine Übertragung des Guthabens auf den Riester-Vertrag des Ehegatten vorsehen. Somit erhalten bei Riester-Versicherungen alle anderen Hinterbliebenen gar nichts. Aber zu beachten ist wiederrum, dass man ab spätestens dem 60. Lebensjahr keinen neuen Riester-Vertrag abschließen kann. Sollte jetzt also das Guthaben im Todesfall übertragen werden, müsste der neue Empfänger also jünger als 60 Jahre sein oder bereits einen Vertrag besitzen.

Der Zeitpunkt des Todes spielt eine Rolle für die Vererbungsmöglichkeiten

Oftmals kann eine Rentengarantiezeit von 5-20 Jahren vereinbart werden. Im Todesfall erhalten dann die Erben für den vereinbarten Garantiezeitraum die Rentenzahlung. Zu beachten ist aber wenn der Todesfall nach Rentenbeginn eintritt, wird die bezogene Rentenzahlung verrechnet. Beispiel: Es wurde ein Garantiezeitraum von fünf Jahren vereinbart und der Versicherte stirbt nach drei Jahren. Dann erhalten die Hinterbliebenen nur noch für zwei Jahre eine Rente. Wenn man jetzt mal darüber nachdenkt, wie viele Jahre eingezahlt wurden und dann nur noch zwei Jahre an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, ist das kein gutes Geschäft. Die Todesfallregelung ist bei Riester-Fondssparplänen meistens überzeugender. Da noch weitere Besonderheiten für den Zeitpunkt vorhanden sind auch bei den weiteren Verträgen wie zum Beispiel Wohnriester, sollte man sich auf alle Fälle auch mit seinem bestehenden Vertrag noch einmal beraten lassen.

Wechseln des Anbieters - geht das?

Ja. Man kann den Anbieter (http://www.riesterrente-heute.de/anbieter/) wechseln aber auch hier gibt es wieder einige Dinge zu beachten. Zuerst sollte man seinen alten Vertrag prüfen lassen. Keinesfalls sollte man dies ohne kompetente Hilfe tun. Entscheidend ist oft hier auch, seit wann der Vertrag besteht. „Wer bereits einige Jahre in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat und es handelt sich um eine Rentenversicherung, der hat einen großen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten meist schon bezahlt“, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest. „Bei einem neuen Anbieter würden diese Kosten dann erneut anfallen. Zusätzlich fallen bei einer Kündigung und der Mitnahme des Gelds unter anderem auch bei einer Vertragsänderung (von Riester-Rente in einen Riester-Bausparvertrag) Wechsel-Gebühren an. Aber auch hier gibt es dann wieder Unterschiede, denn seit 2014 gilt für neue Verträge, dass beim alten Anbieter die Wechselkosten nicht mehr als 150 Euro betragen dürfen. Aber darauf verlassen kann man sich nicht, denn auch hier ist die Vertragslänge des vorherigen Vertrages entscheidend.
Holen Sie sich kompetente Beratung für den Wechsel ihres Vertrages oder beim Neuabschluss. Und achten Sie auch auf den Hinterbliebenenschutz.


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