Tipps und Tricks zur Steuererklärung
Pressetext verfasst von Kai Brandt am Do, 2014-02-20 09:29.Laut einer Studie geben in Deutschland von insgesamt 38 Millionen Steuerpflichtigen lediglich nur zwölf Millionen eine entsprechende Erklärung ab. Sie sollten die Steuererklärung aber nicht als Übel oder lästige Pflicht ansehen, für einen Steuerberater ist sie stattdessen ein willkommenes Mittel, um Ihnen zu viel gezahltes Geld zurückzuholen. Immerhin kommt es in 90 Prozent aller Fälle zu einer Rückerstattung für den Antragssteller. Das Statistische Bundesamt hat in einem Bericht veröffentlicht, dass ein Steuerberater durchschnittlich rund 600 Euro innerhalb der Steuererklärung herausholen kann. Mit legalen Tricks können Steuerpflichtige diesen Betrag sogar noch steigern
Jährliche Kosten von bis zu 6.000 Euro für Handwerker können abgesetzt werden
So sollten Sie grundsätzlich sämtliche Handwerkerrechnungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Jährliche Ausgaben von bis zu 6.000 Euro erkennt das Finanzamt an. 20 Prozent der Kosten, die für Anfahrt, Arbeit und Maschineneinsatz angesetzt werden dürfen, zieht das Finanzamt dabei von der Steuer ab. Die Materialkosten werden demgegenüber auch nicht anteilig zurück erstattet. Grundsätzlich sind aber 1.200 Euro für Sie drin. Auch Mieter können hier von Angaben in der Steuererklärung profitieren. Wenn Sie Ihrem Vermieter diesbezüglich in der Nebenkostenabrechnung vermerkte haushaltsnahe Dienstleistungen zum Beispiel für Schneeräumdienst oder Gärtnerarbeit bezahlt haben, können Sie diese Rechnungsposten in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Grundsätzlich gilt die Nebenkostenabrechnung dabei als Nachweis.
Steuern sparen: Von Spenden über Fahrtkosten bis hin zur Zweitwohnung
Des Weiteren kann Ihnen ein Steuerberater weitere legale Schlupflöcher aufzeigen, mit denen Sie bei Ihrer Steuererklärung finanzielle Vorteile generieren können. Neben dem angehobenen Kinderfreibetrag von nunmehr 4.368 Euro, die abzurechnenden Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge sowie Ihrer gezahlten Beiträge für Krankenversicherung und Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung gibt es dabei noch etliche Möglichkeiten Steuern zu sparen:
- Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Zwar erkennen diesbezüglich einige Finanzämter Spenden von bis zu 200 Euro in der Regel ohne Nachweis an, aber es ist immer vorteilhaft, wenn Sie entsprechende Spendenquittungen, Kontoauszüge oder abgestempelte Überweisungsbelege vorlegen können.
- Auch bei den Fahrtkosten können Sie deutlich profitieren. Insgesamt 30 Cent pro Kilometer können als Fahrtkosten für Strecken zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte von Ihnen abgerechnet werden. 230 Arbeitstage innerhalb einer Fünf-Tage-Woche erkennt der Fiskus grundsätzlich an. Wenn Sie beispielsweise 15 Kilometer bis zum Arbeitsort fahren, kann Ihr Steuerberater 1.035 Euro ansetzen. Je nach Steuersatz zahlt das Finanzamt dann zwischen 160 und 490 Euro zurück.
- Ist eine Zweitwohnung nachweislich beruflich erforderlich, können Sie die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Allerdings bildet dabei weiterhin die weiter vom Arbeitsort entfernte Hauptwohnung den Lebensmittelpunkt.
Bei Kurzarbeitergeld können getrennte Steuererklärungen vorteilhaft sein
Auch Kurzarbeitergeld müssen Sie in der Anlage N erklären. Wenn der Lebenspartner gut verdient, sollten Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater besprechen, ob in einem solchen Fall getrennte Steuererklärungen nicht sinnvoller sind. Weitere Möglichkeiten auf Steuerrückzahlungen ergeben sich zudem zum Beispiel aus der Werbekostenpauschale, über die Sie ein neues Arbeitshandy oder Fachliteratur abrechnen können, den Ausgaben für angestellte oder selbstständige Haushaltshilfen sowie den Aufwendungen für das eigene Arbeitszimmer. Im letzteren Fall zählen Finanzierungskosten, Miete, Renovierungskosten oder auch eine neue Beleuchtung zu den absetzbaren Kriterien. Insgesamt erkennt der Fiskus zusätzlich zu den Aufwendungen für Arbeitsmittel bis zu 1.250 Euro pro Jahr in Bezug auf das Arbeitsamt an.