Verbesserter Anlegerschutz für den sog. grauen Kapitalmarkt?

Nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon und der großen Zahl von geschädigten Anlegern, will die Bundesregierung den Anlegerschutz verbessern, erläutert Dr. Lutz WERNER, Herausgeber des Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de und des www.Investoren-Brief.de.

Dazu hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe mit hohen Beamten aus den Bundesministerien der Finanzen sowie der Justiz und Verbraucherschutz eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe soll sein, noch in diesem Jahr konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Anlegerschutzes am sog. grauen Kapitalmarkt und generell eine Verbesserung des Verbraucherschutzes am Finanzmarkt vorzulegen.

Natürlich sind das hehre politische Ziele, aber der Teufel steckt auch hier im Detail. So bleibt abzuwarten, ob tatsächlich der Anleger- und Verbraucherschutz sinnvoll verbessert werden oder ob dabei nur mehr Bürokratie, Gängelung der Finanzmärkte und staatliche Regulierung herauskommen.

Aus der Bundesregierung verlautet bisher, dass insgesamt strengere Vorgaben für den sog. grauen Kapitalmarkt vorgesehen sind sowie neue und verstärkte Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der Novellierung des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist die Finanzkontrolle der BaFin ohnehin ausgeweitet worden. Einige neue Regeln treten dazu erst im Sommer in Kraft:

  • Kapitalverwertungsgesellschaften müssen von der BaFin zugelassen werden,
  • vorgeschrieben ist eine Mindestkapitalausstattung sowie fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter,
  • für geschlossene Publikumsfonds wird ein Mindestmaß an Risikostreuung und maximal eine Verschuldungsquote von 60% verlangt,
  • insgesamt eine schärfere Überwachung der Finanzmärkte durch die BaFin.

Nach den aktuellen Erfahrungen sei das aber nicht ausreichend. Deshalb werden weitere Eingriffsrechte der BaFin geprüft.

Bisher hat die BaFin nur die Prospekte der Unternehmen geprüft. Nun wird überlegt, ob die BaFin künftig auch die Geschäftsmodelle prüfen sollte. Weiter hört man aus Regierungskreisen, dass auch bei als riskant eingestuften Anlageformen Warnhinweise sinnvoll sein könnten, weiter ist auch eine Beratungspflicht im Gespräch.

Überlegt wird auch, dass Risikopotential von Anlagen auch für den absoluten Leihen transparent zu machen. Hier bietet sich eine Ampel an, die von mehreren Seiten ins Gespräch gebracht wurde. Jedes Finanzprodukt müsste danach künftig vom Produzenten mit einer Anlegerampel gekennzeichnet werden. Die Anlegerampel würde rot für Finanzprodukte mit hohem Verlustrisiko sein, grüne Ampel bei Werterhalt des eingesetzten Kapitals mit einem Mindestrating von „AA“ und einer gelben Ampel bei schlechter als „AA“. Der administrative Aufwand könnte gering gehalten werden, indem die Anbieter ihre Produkte nach Richtlinien der BaFin selbst einer Ampelfarbe zuordnen.

Ausgeschlossen wird derzeit noch ein Verkaufsverbot von riskanten Finanzprodukten an Privatanleger. Dies ist in einer Marktwirtschaft kein probates Mittel. Ziel eines geeigneten Anlegerschutzes ist nicht ein Verbot, sondern eine informierte Entscheidung des Anlegers in Kenntnis der Risiken und Chancen.

Prokon hatte zum Beispiel Genussrechte an 75.000 Anleger ausgegeben. Dazu wird aber gesagt, dass „Genussscheine im Portfolio eines Anlegers eine vernünftige Rolle spielen könnten.“

Grundsätzlich soll die BaFin eine neue, erweiterte Befugnis in Richtung eines kollektiven Schutzes der Verbraucher als ein Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhalten.

Die Details dazu sind aber noch nicht geklärt und sollen durch die interministerielle Arbeitsgruppe erarbeitet werden, ebenso wie eine weitere Stärkung der sog. Honorarberatung durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister.

Über diesen Bereich hinausgehend will man auch das Thema Lebensversicherung angehen. Die vorherige schwarz-gelbe Koalition hatte dazu bereits ein Gesetzesvorhaben in Arbeit. Das wurde aber nach Protesten aus den betroffenen Kreisen wieder aufgegeben.

Nun will die große Koalition das erneut prüfen und Vorschläge unterbreiten, wie die Lebensversicherungen in der aktuellen Niedrigzinsphase stabilisiert werden können. Dabei soll das brisante Thema der Bewertungsreserven der Lebensversicherungen mit einbezogen werden.

Die spektakulären Insolvenzen der letzten Zeit, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, mögen Anlass zu entsprechenden Überlegungen eines verbesserten Anlegerschutz geben. Abzuwarten bleibt, ob die Vorschläge auch sinnvoll und effektiv ohne neue Bürokratie sind.