Dr. Horst Werner führt zu alternativen Unternehmensfinanzierungen m. zinsgünstigem privatem Kapital als Nachrangdarlehenskapital

Dr. Horst Werner führt Unternehmen zu alternativen Finanzierungen ( www.finanzierung-ohne-bank.de )und zur Kapitalbeschaffung von zinsgünstigem privatem Kapital als Nachrangdarlehenskapital ohne Fremdeinfluss. Alternative Unternehmensfinanzierungen ausserhalb von Banken mit privatem Nachrangkapital als wirtschaftliches Eigenkapital zur Stärkung von Liquidität und Bonität bearbeitet der Finanzierungs-Spezialist Dr. Horst Werner (Göttingen) über eine Privatplatzierung zur Beteiligung von Anlegern und bringt die Unternehmen mit Investoren bzw. Kapitalgebern zusammen. Alternatives Kapital bekommen somit KMU´s ( kleine und mittelständische Unternehmen ) auch ohne Bankdarlehen und ohne Kontokorrent-Kredit jeweils im Rahmen der beteiligungsorientierten Finanzierung mit Nachrangkapital ohne Einflußrechte durch Investoren und Privatanleger. Finanzierungen sind meistens lästig, da sie nach herkömmlichen Verhaltensweisen Kreditgespräche mit der Bank voraussetzen und dann entsprechende Kreditprüfungen folgen. Die Kreditprüfungs-Ergebnisse sind immer abhängig von Bonität und Rating und von der Wettbewerbspositionierung bei der Bank. Die Finanzierungsgespräche sind zudem seit Jahren durch die internationale Bankenkrise und durch die Euro-Krise seit dem Frühjahr 2010 erheblich erschwert. Ferner ist der Zugang zu Mittelstandskrediten von den Banken deutlich erschwert, wenn dem Unternehmen keine klassischen Besicherungsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Neben den stimmrechtslosen Beteiligungsfinanzierungen stehen die offenen Beteiligungsgelder sowie private Nachrangdarlehen als Finanzierungsalternativen zum Bankdarlehen zu Verfügung. Durch entsprechende beteiligungsbasierte Finanzierungsalternativen ausserhalb der Banken ist es für den deutschen Mittelstand unabdingbar, seine Eigenkapitalausstattung zu verbessern und neue Finanzierungsinstrumente neben dem Betriebsmittelkredit zu erschließen. Die Finanzierungsalternativen mittelständischer Unternehmen gewinnen mit Mezzanine-Kapital, Private Equity und Venture Capital erheblich an Bedeutung. Mezzanine-Kapital beschreibt verschiedene Finanzierungsalternativen, die einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne aber den Kapitalgebern Stimm- und oder Einflussnahmerechte wie den Vollgesellschaftern zu gewähren. Mezzanine-Kapital stärkt die Eigenkapitalquote, verbessert somit die Bonität und das Rating eines Unternehmens und erhöht die Möglichkeiten auf eine ergänzende Kreditfinanzierung zu bezahlbaren Darlehenskonditionen.

Zur Erhöhung des Eigenkapitals bietet sich je nach Gesellschaftsform eine Stärkung der Kapitalbasis durch eine direkte Beteiligung über Kommanditgesellschaftsanteile oder GmbH-Anteile bzw. Aktien oder aber eine Beteiligung über Genussrechtskapital oder stilles Gesellschaftskapital an. Insbesondere mittelständische Betriebe entscheiden sich meist für Genussrechte oder stillen Beteiligungen. „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschafterrechte kommt, d. h. der Unternehmer bleibt alleiniger Entscheidungsträger. Einflussrechte oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf Dritte über, führt der Wirtschaftsrechtler Dr. Horst Werner weiter aus. Mit einer verbesserten Eigenkapitalquote steigt zugleich die Bonität und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Eine Beteiligungsfinanzierung als Finanzierungsalternative im Mittelstand kann als öffentliches Angebot mit prospektfreien Nachrangdarlehen oder mit BaFin-Genehmigung bei den Finanzinstrumenten zugelassen sein oder auch im Rahmen einer Small-Capital-Finanzierung BaFin-frei ohne Gestattung der Kapitalmarktaufsicht ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) umgesetzt werden. Die Beteiligungsfinanzierung ( Einlagenfinanzierung mit Stamm- oder Grundkapital ) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer bzw. Gesellschafter, wobei die Geldmittel im Rahmen einer sogen. Aussenfinanzierung dem Unternehmen von Dritten als zukünftige Gesellschafter zwecks Kapitalerhöhung zufließen. Die Beteiligungsfinanzierung ist also gleichzeitig eine Eigen- und Aussenfinanzierung. Sie findet stets bei der Gründung eines Unternehms statt. Sie kann später im Rahmen von Kapitalerhöhungen für weitere Investitionszwecke stattfinden.

Mittel der Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ). Die letzten beiden Punkte setzen zur Einbringung in die Gesellschaft in der Regel Bewertungen durch einen Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfer voraus. Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital aufbringen, existieren zwei Möglichkeiten: (a) Die bisherigen Gesellschafter erhöhen ihre Einlage und/oder (b) neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.

Daneben bleiben die Finanzierungsalternativen über Schuldverschreibungen bzw. Anleihekapital, Schuldscheine oder private Nachrangdarlehen, um die Liquidität im Unternehmen zu verbessern. Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hat - weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt und keine Ergebnisbeteiligung an einem Unternehmen enthält - kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VermAnlG und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden darf, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorliegt. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Das Nachrangdarlehen ist eine Finanzierungsalternative zum Bankkredit und gleichzeitg eine kapitalmarktrechtliche Alternative zur BaFin-Prospekt-Platzierung. Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Rangrücktritts-Vereinbarung benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach § 34 f GewO, sondern allenfalls einen Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Details können von Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfrei abgefragt werden.