Steuer sparen - die 5 besten Tipps
Pressetext verfasst von sebak am Fr, 2013-12-20 13:45.Mit der jährlichen Steuererklärung wollen viele Steuerzahler versuchen, etwas von ihrem Geld wieder zurückzubekommen. Dass das nicht einfach ist, ist vielen klar. Aber es gibt einige gute Möglichkeiten, sich das Geld vom Fiskus zurückzuholen. Durch eine Steuerberatung in Stuttgart können noch mehr als die hier aufgezählten Tipps genutzt werden.
Tipp 1: Viele kleine Dinge
Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie viele kleine Dinge des Alltags steuerlich absetzbar sind und wie viel das in der Summe ergeben kann. Grundsätzlich gelten viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, als absetzbar. Beispiele: Reparaturen an Geräten und Autos, Tankkosten, Kosten für Hilfsmittel zum erreichen des Arbeitsortes. Aber auch Sonderausgaben zur Vorsorge können abgesetzt werden. Das umschließt die Lebens- und Rentenversicherungen genauso wie Riester und Rürup. Auch die Kosten für Fachliteratur, wie sie einige Selbstständige benötigen oder die sich einige leisten, die sich weiterbilden wollen, sind mit bis zu 120€ pro Jahr ohne Belege absetzbar.
Tipp 2: Die Kinder einbinden
Einige Eltern kennen den Trick schon. Sie überschreiben einen Teil ihrer Einnahmen auf die Kinder, um so keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Das funktioniert mit bis zu 400.000€ in zehn Jahren. Allerdings nur, wenn die Kinder auch rechtlich die Besitzer des Geldes sind. Wenn Eltern für ihre Kinder ein Festgeld- oder eine Tagesgeldkonto oder auch ein altmodisches Sparbuch betreiben, welches bis zu einem gewissen Datum nicht geöffnet werden darf, dann ist das ein steuerlicher Vorteil.
Tipp 3: Die Lohnsteuerermäßigung
Nicht nur die Steuerberater in Stuttgart raten zu diesem Trick. Jeder Arbeitnehmer kann bis zum 30. November eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dadurch erhält er einen steuerlichen Freibetrag. Der kann sich zusammensetzen aus Werbekosten, Sonderausgaben und einigen ungewöhnlichen Belastungen, die abzusehen waren, aber einmalig sind. In der Steuererklärung des nächstes Jahres müssen dazu aber Belege beigefügt werden.
Tipp 4: Dienst- und Fortbildungsreisen
Wird ein Angestellter von seinem Chef zu einem Tagungsort oder einem wichtigen Auftrag geschickt und dieser übernimmt nicht die anstehenden Kosten, dann hat der Betreffende Anspruch auf staatliche Beihilfe. Für jeden gefahrenen Kilometer werden 30 Cent von der Steuer abgeschrieben. Auch der Verpflegungsaufwand kann pauschal mit 24€ pro Stunden, 12€ für 14 - 24 und 6€ für weniger als 14 Stunden geltend gemacht werden. Der Steuerberater aus Stuttgart gibt diesen Tipp an Vielreisende gerne weiter.
Tipp 5: Handwerkliche Leistungen
Auch Mieter dürften von diesem Tipp der Steuerberatung aus Stuttgart profitieren. Mit bis zu 3000€ pro Jahr können wichtige Reparaturen im Haus steuermindernd genutzt werden. Wichtig ist dazu eine genaue Aufschlüsselung der Arbeit und der Nachweis, dass diese notwendig war. Beides muss vom Eigentümer der Wohnung stammen.