Änderungen bei der Beantragung für Indien-Visa

Berlin/Sankt Augustin im November 2013. Die Visa-Agentur Merkur Reisen GmbH ist seit mehr als 20 Jahren auf Visabeschaffungen aller Art spezialisiert. Die Abteilung Visaexpress besticht durch die langjährige und enge Zusammenarbeit mit den Konsulaten und Botschaften in der Bundeshauptstadt Berlin sowie der Bundesstadt Bonn. In beiden Städten garantieren Mitarbeiter von www.visaexpress.de den reibungslosen Ablauf bei der Beschaffung von Visa für China, Russland, Saudi-Arabien oder andere Länder.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung ist die Merkur Reisen GmbH daher frühzeitig über Änderungen bei den Einreisebestimmungen und der Antragstellung informiert.
Gegenwärtig sei auf die Änderung der Zuständigkeitsbereiche bei Visaanträgen für Indien hingewiesen. Zumindest aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg muss man sich seit dem 13.11.2013 an die Botschaft in Berlin wenden, wenn man ein Visum beantragt. Eine Beantragung über das Generalkonsulat in München ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für etwaige Referenzschreiben, die ebenfalls an die Botschaft in Berlin gerichtet werden müssen.
Außerdem ist es seit dem 28.11.2013 notwendig, einen indischen Handelsregisterauszug als Kopie beizulegen, wenn man ein Geschäfts- bzw. Employmentvisum für Indien beantragt.
Der Handelsregisterauszug ist sowohl für die Entsendung als auch für die Arbeitsaufnahme in Indien vorzulegen.

Über Merkur Reisen:
Die Merkur Reisen GmbH steht mit der Abteilung Visaexpress für fachkundige und kompetente Beratung im Bereich der Visabeschaffungen. Visaexpress garantiert für den effektiven und reibungslosen Ablauf bei der Visabeschaffung für Privatpersonen und Geschäftsleute gleichermaßen. Weltweit.

29.11.2013: | | |