Die Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste Zusatzversicherung

Das Risiko hoher Kosten mindern
Der Gang zum Zahnarzt kann in manchen Fällen recht teuer werden, wenn die ausgeführten Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wenn Sie sich vor dem Risiko schützen möchten, im Falle solcher Behandlungen den größten Teil der Kosten selbst bezahlen zu müssen, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an. Immer mehr Menschen schließen für ein paar Euro im Monat eine Versicherung ab, welche die Zahnarztrechnungen zu einem großen Teil oder auch komplett übernimmt.

Die beliebteste Zusatzversicherung
Knapp ein Viertel der gesetzlich Versicherten in Deutschland, also etwa elf Millionen, verfügt über eine private Zahnversicherung, somit ist diese die beliebteste Wahl der Absicherung. Geht die Entwicklung der Gesundheits-Leistungen weiter wie bisher, ist wohl auch in Zukunft mit steigenden Abschlüssen in der dieser Art von Versicherung zu rechnen. Allerdings gleicht nicht jede Police der anderen, wie Untersuchungen ergaben. Teilweise sind die Verträge kompliziert und nicht für jeden verständlich.

Unterschiede im Leistungsumfang der Versicherung
Zahnzusatzpolicen sind oftmals undurchsichtig und nicht ganz einfach miteinander zu vergleichen. Es gibt keine Zahnversicherung, die alle anfallenden Kosten für Zahnersatz begleicht, die Patienten haben immer einen Eigenanteil zu bezahlen. Die Zusatzversicherung deckt in den meisten Fällen Teile der Kosten ab, die für Zahnbrücken, Totalprothesen oder Zahnkronen anfallen, also medizinisch-notwendige Maßnahmen. Kosmetische Behandlungen sind jedoch oftmals nicht abgesichert. Zahnfüllungen, Zahnspangen und Kieferorthopädie sowie Prophylaxe sind nur zu einem Teil durch die Versicherung abgedeckt.

Wer die Wahl hat
Kassenpatienten können in der Regel zwischen zwei Varianten der zusätzlichen Zahnversicherung wählen. Bei der ersten Variante ist der Beitrag vom Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsbeginn abhängig. Die Versicherungsbedingungen können nur in seltenen Fällen geändert werden, der Beitrag darf nur nach Zustimmung eines Treuhänders erhöht werden. Die zweite Variante ist ein Vertrag, bei dem die Beitragssumme mit dem Alter des Kunden steigt. Hinzu kommen eventuelle Erhöhungen durch Kostensteigerungen. Die Versicherung kann vom Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre gekündigt oder die Leistungen der Police dürfen gekürzt werden.

Sie können ihre Zahnversicherung entweder bei einer der vielen privaten Versicherungsgesellschaften abschließen oder über die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings handeln diese meistens nur als Vermittler zwischen den Versicherten und den privaten Anbietern. Achten Sie auch darauf, dass der Beitrag Ihrer Versicherung nicht durch unnötige Absicherungen teuer wird. Das Ziehen von Zähnen, Auswechseln von Füllungen oder Behandlungen von Parodontose werden meist von der gesetzlichen Kasse bezahlt und muss nicht in der Zahnzusatzpolice enthalten sein. Zudem kann es sich rechnen, die geringen Kosten für eine Zahnprophylaxe selbst zu bezahlen.