Wissenswertes zur privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Gerade Lehrer und Lehrerinnen sind aufgrund ihres stressigen Berufs häufiger als alle anderen von der Dienstunfähigkeit betroffen. Seit den letzten Jahren stieg die Zahl der Lehrer an, die wegen Burn-Out dienstunfähig geschrieben worden sind. Denn auch wer innerhalb von 6 Monaten weniger als 3 Monate arbeiten konnte, gilt als dienstunfähig.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf dem Prüfstand

Bevor Lehrer und Lehrerinnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, sollte sie sich über ihre eigene Versorgungssituation im Klaren sein. Denn hiernach sollten auch die Bedingungen und Klauseln des Vertrags gewählt werden.

Lehrer auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit die volle beamtenrechtliche Versorgung so lange sie 5 Dienstjahre vorweisen können. Bei Lehrern auf Probe und Widerruf sieht das ein wenig anders aus. Werden sie dienstunfähig aufgrund eines Freizeitunfalls oder Krankheit werden sie entlassen und die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Auch hier muss eine Wartezeit erfüllt werden, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist gerade für Lehrer auf Probe/ Widerruf essenziell.

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer brauchen

Dienstunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich nur nicht nur durch den Preis, sondern auch durch bestimmte Klauseln und Bestimmungen. Verbraucher, die nur nach dem Beitrag gehen, laufen Gefahr im Schadenfall keine oder nur unzureichende Leistungen vom Versicherer zu erhalten.

Der Beitrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, den enthaltenen Klauseln, dem Gesundheitszustand des Antragsstellers sowie nach dem Berufsbild. Wichtig vor einem Abschluss ist, dass Kunden die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Wer sich unsicher ist, sollte die Fragen mit einem unabhängigen Experten durchgehen.

Wichtig ist auch, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung die echte Beamtenklausel enthält. Diese stellt nämlich eine Dienstunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeit gleich. Ist dies nicht der Fall kann es durchaus sein, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt.

Die meisten Versicherer verzichten bereits auf die abstrakte Verweisung. Vor Abschluss sollte der Vertrag dahingehend geprüft werden. Wird auf die abstrakte Verweisung nicht verzichtet, kann der Versicherungsnehmer auf einen anderen, gleichwertigen Beruf verwiesen werden und bezieht keine private Dienstunfähigkeits- Rente.

Auch die Nachversicherungsgarantie ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die Dienstunfähigkeits- Rente ohne erneue Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist insbesondere bei der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit der Fall.


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