fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung

Der Betreiber der Anlegerschutzplattform fachanwalt-hotline.eu BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. muss wegen rechtsverletzender Werbung eine Ordnungsstrafe an die Staatskasse zahlen.

Tübingen, 29.10.2013 Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage „Betroffene können sich der BSZ®e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „fairvesta“ anschließen“ den falschen Eindruck zu erwecken, es existiere eine Anlegerschutzgemeinschaft, in der Anleger der fairvesta-Gruppe Mitglied seien. Das Landgericht Hamburg sah es nun als erwiesen an, dass der BSZ schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen hat, und verhängte eine Ordnungsstrafe gegen den BSZ.

Über die fairvesta
Die fairvesta Gruppe ist ein internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen. Sitz des Unternehmens ist Tübingen. fairvesta ist spezialisiert auf den Handel mit hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien und hat sich seit Gründung im Jahre 2002 zu einem der führenden Anbieter im Segment geschlossener Immobilienfonds entwickelt. Bis Ende 2012 wurden bereits 13 Fonds mit einem Zeichnungsvolumen von mehr als 700 Mio. Euro erfolgreich platziert und realisiert. Die bisher erwirtschaftete Rendite lag im Durchschnitt deutlich im zweistelligen Bereich.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.fairvesta.de

Pressekontakt
Jan Olaf Hansen
Leiter Marketing & PR

fairvesta Group AG
Konrad-Adenauer-Str. 15
72072 Tübingen

Tel: +49 (0)7071 3665-212
Fax: +49 (0)7071 3665-77
E-Mail: pressestelle@fairvesta.de

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