Negative Arztbewertung auf dem Bewertungsportal sanego.de


Immer häufiger finden Arztbewertungsportale, wie beispielsweise das Portal sanego.de, Verwendung und Anklang bei Patienten und immer häufiger werden diese Bewertungsmöglichkeiten auch missbraucht. Kürzlich befasste sich nun auch das Oberlandesgericht Koblenz (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 25.03.2013, Aktenzeichen: 3 W 178/13) mit einer solchen Bewertung. Das Gericht hielt in seiner Entscheidung fest, dass das Bewertungsportal ausschließlich zur Bewertung und freien Meinungsäußerung des jeweiligen Arztes und seiner Praxis und nicht etwa zur Äußerung diffamierender Beleidigungen dient. Wird ein Arzt auf einen solchen Beitrag auf einem Bewertungsportal, wie zum Beispiel sanego.de, aufmerksam und der Beitrag überschreitet den Rahmen der zulässigen freien Meinungsäußerung, so kann er die Löschung des Beitrages und einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verfasser geltend machen. Angesichts dessen, dass auch ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Portalbetreiber bestehen kann, sollte ein betroffener Arzt seine ihm zustehenden Möglichkeiten und Ansprüche rechtlich prüfen lassen.

18.10.2013: |