Denkmal Sonderabschreibung: Lohnende Investition mit Steuersparpotential
Pressetext verfasst von sebak am Fr, 2013-09-13 09:05.Zusätzlich zur normalen Abschreibung kann die Sonderabschreibung vorgenommen werden. Sonderabschreibungen sind für besonders förderungswürdige Gebäude möglich. Die gewährten Steuervorteile bei der Denkmal Sonderabschreibung hängen auch davon ab, ob die Sanierung des Gebäudes im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörde getroffen wurde.
Vor allem für Selbstnutzer ist eine Denkmal Sonderabschreibung möglich. Bestimmte Baumaßnahmen sind nach dem Kauf eines Baudenkmals gemäß Paragraph 10 f EstG (Einkommenssteuergesetz) steuerlich begünstigt. Reine Modernisierungskosten können von Investoren über acht Jahre lang jährlich mit neun Prozent steuerlich abgeschrieben werden. Weitere vier Jahre können in Folge sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt zusätzlich die lineare Absetzung für die reinen Anschaffungskosten der Immobilie.
Die Denkmal Sonderabschreibung lohnt sich gerade für Selbstnutzer. Allerdings müssen die vorgenommenen Baumaßnahmen auch tatsächlich an dem bestehenden Gebäude vorgenommen werden. Ein Neubau oder der Wiederaufbau fallen nicht in die Förderung. Die Denkmal Sonderabschreibung unterliegt grundsätzlichen Prämissen. Baumaßnahmen, die nach dem Umfang und der Art der Erhaltung des Gebäudes als "Denkmal" dienen sind ebenso steuerlich absetzbar wie die Maßnahmen, die zu einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes getätigt werden. Weiter können Baumaßnahmen an Gebäudeteilen, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des Baudenkmals erfüllen, aber Teil einer Gesamtanlage oder einer Gebäudegruppe sind und als Einheit dem Denkmalschutz unterliegen, steuerlich geltend gemacht werden.
Gemäß § 177 BauGB (Baugesetzbuch) werden Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Sanierungsgebäuden, wie z. B. Denkmalimmobilien, gefördert. Weiter fördert Paragraph 177 BauGB auch Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und der funktionsgerechten Verwendung von künstlerisch, städtebaulich und geschichtlich bedeutenden Gebäuden dienen. Hier ist eine Denkmal Sonderabschreibung möglich.
Weitere steuerliche Förderung kann es für die Herstellungskosten geben, wenn das Sanierungsgebäude oder unrenovierte Baudenkmal erworben wurde. Hier muss aber nach dem Kauf die Verantwortung für die baulichen Maßnahmen seitens des Eigentümers übernommen werden.
Eine Denkmal Sonderabschreibung ist auch möglich, wenn der Käufer eine Immobilie erwirbt, an der bereits vom Verkäufer Baumaßnahmen vorgenommen wurden. Hier kann die steuerliche Förderung für den Teil geltend gemacht werden, der nach Abschluss des Kaufvertrages vorgenommen wurde. Die Investition in ein Baudenkmal hat also nicht nur ideelle und kulturelle Aspekte, sondern kann auch durch Steuervorteile begünstigt werden. Das Gebäude muss allerdings als Baudenkmal deklariert worden sein. Bei einer Vermietung eines Baudenkmals kann der Eigentümer erhöhte Abschreibungen vornehmen. Wird das Gebäude selbst bewohnt, so können Eigentümer von dem erhöhten Sonderausgabenabzug steuerlich profitieren. Die baulichen Maßnahmen sollten immer mit den Regelungen des Denkmalschutzes konform laufen und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde (Bescheinigung der zuständigen Behörde) ablaufen.