Umkleiden und Arbeitsweg können vergütungspflichtig sein

STUTTGART. - Muss ein Arbeitnehmer, wie etwa ein Tkw-Fahrer eine bestimmte Sicherheitskleidung tragen, dann ist die Umkleidezeit gleich Arbeitszeit und somit zu vergüten. Die Vergütung von Umkleidezeiten ist vor allem dann ein Streitthema, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung verlangt, wie im Mineralölhandel bei Tkw-Fahrern üblich. Auch wenn keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer die erforderlichen Zeiten für das Umkleiden und für den Weg zum Arbeitsplatz zu bezahlen.
Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter „Bremen“ des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Den vollständigen Artikel finden Sie auf dem Onlineportal des Fachmagazins Brennstoffspiegel und Mineralölrundschau unter http://www.brennstoffspiegel.de/praxis.html?newsid=15903&title=Umkleiden...
Zum kostenfreien Probe-Abo der Printausgabe geht es hier:
http://www.brennstoffspiegel.de/probe-abo.html
Im monatlich erscheinenden Newsletter „Energie&Mittelstand“ finden Sie weitere Informationen rund um den Energiemarkt. Zum kostenfreien Abo geht es hier:
http://www.brennstoffspiegel.de/newsletter.html
Tägliche News von brennstoffspiegel.de kann man auch auf Facebook brandaktuell lesen: http://www.facebook.com/Brennstoffspiegel
Weitere News finden Sie an sieben Tagen in der Woche auch in der CetoEnergieApp. Mehr dazu hier: http://www.brennstoffspiegel.de/app.html
Brennstoffspiegel gibt’s auch auf Twitter: https://twitter.com/Brennstoffspieg


Über brennstoffspiegel