Rürup Rente – Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers?

Die Rürup Rente dient vor allem Selbständigen und Freiberuflern eine private Altersvorsorge aufzubauen. Eingeführt wurde die Rürup Rente (Basisrente) im Jahr 2005. Diese staatlich geförderte Altersvorsorge wird mit Steuervorteilen begünstigt.

Entwicklung der Rürup Verträge

Bis ins Jahr 2012 wurden bereits 1,7 Millionen Verträge abgeschlossen. In Relation mit der Riester Rente (bis 2012 16 Millionen Verträge) hinkt die Rürup Rente sehr hinterher. Auch wenn in 2012 die Zahl der Neuabschlüsse gestiegen ist, hat die Rürup Rente die Erwartungen der Bundesregierung nicht erfüllt.

Woran das liegen könnte, zeigt unter anderem die Behandlung des angesparten Kapitals bei Tod des Versicherungsnehmers in der Anspar- und Rentenphase.

Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase

Verbraucher sollten vor dem Abschluss einer Rürup Rente wissen, dass der Vertrag nicht vererbt werden kann. Im Todesfall verfällt das angesparte Vermögen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Wer nicht möchte, dass sein Kapital verfällt, hat folgende Möglichkeiten:

Der Rürup Vertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente ausgestattet werden. Hier erhält dann im Todesfall der Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder das Vermögen

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit eine nicht geförderte Zusatzversicherung zur „Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn“ zu vereinbaren. Hier kann dann ggfs. das Bezugsrecht auch auf andere Personen, außer dem Ehepartner, ausgeweitet werden.

Tod des Versicherungsnehmers in der Rentenphase

Stirb der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, so verfällt das Kapital, das rechnerisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausbezahlt wurde. Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, ist dies nicht der Fall.

Unter der Rentengarantiezeit versteht man Folgendes: Stirbt der Versicherungsnehmer während dieser Zeit, erhält die bezugsberechtigte Person die noch für die Rentengarantiezeit ausstehende Rente. Ist der Rürup Sparer verheiratet, kann ebenfalls eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Informationen zum Einschluss der Hinterbliebenenrente beim Rürup Vertrag

Wie bereits oben beschrieben, kann eine Rente für den Ehepartner, mit dem der Rürup Sparer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt vereinbart werden. Dieser Schutz kann auch für kindergeldberechtigte Kinder vereinbart werden. Bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruches ist eine Leistung aus der Zusatzabsicherung nicht möglich. Eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern ist ebenfalls nicht möglich.

Weitere Informationen zur Rürup Renten finden Sie zusammengestellt auf dem Portal http://ruerup-rente.net.

20.06.2013:

Über Alexander Brahmst