Verreisen im Ausland - Neue Bußgeldregelungen für Autofahrer in Europa

Wer mit dem Auto in das europäische Ausland verreisen möchte, sollte sich vor Reiseantritt über die länderspezifischen Tempolimits und Verkehrsregeln informieren. Das rät der ADAC aus aktuellem Anlass auf seiner Webseite. Denn nicht nur neue Regelungen wurden in vielen europäischen Ländern eingeführt, auch die Bußgeldbeträge für Verkehrssünder wurden zum Teil enorm angehoben. Online-reiseportal.com (www.online-reiseportal.com) berichtet über weitere Informationen.

Die europäischen Länder arbeiten bezüglich der Vollstreckung von neuen Verkehrsregelungen und Bußgeldern immer vernetzter. Mittels eines Abkommens zur EU-weiten Vollstreckung, an dem bereits viele der europäischen Reiseländer beteiligt sind, können fortan auch Verstöße gegen die nationalen Straßenverkehrsregelungen im Ausland nachverfolgt werden. So seien seit 2010 etwa 6000 Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland in Deutschland vollstreckt worden, sagt ADAC-Jurist Michael Nissen in einem Interview mit der Zeitschrift Focus Online. Die Tendenz sei steigend, dabei würden die meisten Bescheide aus den Niederlanden kommen, wobei sich die Zahl in dieser Urlaubssaison sicher noch auf etliche weitere Länder verbreiten würde, ist sich Nissen sicher. So gelten in den meisten europäischen Ländern nicht nur strengere Tempolimitauflagen, sondern auch spezielle Sonderregelungen, wie beispielsweise in Frankreich. Hier dürfen sämtliche Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, außerorts lediglich mit einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern unterwegs sein. Auf Schnellstraßen beträgt das Tempolimit für Führerscheinneulinge 100 Kilometer pro Stunde, auf Autobahnen hingegen 110 Stundenkilometer. Und auch in Italien gelten nationale Sonderregelungen. So wird das Fahrzeug von Mopedfahrern ohne Helm für 60 Tage in Sicherheitsverwahrung genommen. Und Kraftfahrern, die mit einem Alkoholgehalt von 1,5 Promille erwischt werden, droht aktuell sogar die sofortige Enteignung und Zwangsversteigerung ihres Autos. Zudem sollten man bei Reisen nach Italien sämtliche Mautbelege auch nach Urlaubsende aufbewahren. Denn auch wenn sich die Schranke an der Mautstation nach der Bezahlung öffnet, ist es trotzdem möglich, dass die Zahlung aufgrund von technischen Defekten nicht registriert werden konnte, sodass es auch Monate nach der Reise noch zu einer Nachzahlungsaufforderung per Post kommen kann, bei der die Beweispflicht seitens des Reisenden liegt.

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07.06.2013:

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