Rürup Rente – wichtige Fakten und Neuerungen

Die Rürup Rente wird genauso wie die Riester Rente durch den Staat gefördert. Anders als bei der Riester Rentenversicherung nicht durch Zulagen, sondern durch Steuervorteile. Die Rürup Rente soll insbesondere Selbständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, vor Altersarmut schützen.

Allgemeine Fakten zur Rürup Rente

Eingeführt wurde die Rürup Rente im Jahr 2005 und gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Rürup Rente ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt.

Bis ins Jahr 2012 wurden bereits 1,7 Millionen Rürup Verträge abgeschlossen. Damit fand die Rürup Rente bedeutend weniger Anklang als die Riester Rente.

Tipp: Mehr Fakten zur Rürup Rente gibt es auch hier nachzulesen.

So funktioniert die Rürup Rente

Anders als bei der Riester Rente gibt es bei der Rürup Rente keinen Mindesteigenbeitrag. Verbraucher können in Ihren Vertrag beliebig viel einzahlen, um Steuervorteile zu erhalten. Die Höchstfördergrenze liegt jedoch bei maximal 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bei 40.000 Euro.

Kritik an der Rürup Rente durch Experten und Verbrauchermagazine

Häufigster Kritikpunkt von Seiten der Experten ist, dass die Rürup Rente nach Abschluss nicht mehr gekündigt werden kann. Es besteht lediglich die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist die Police zu widerrufen. Dann nach kann der Rürup Vertrag nur noch beitragsfrei gestellt werden. Auch die Auszahlung eines Rückkaufswertes ist ausgeschlossen. Ebenso bietet die Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt hier als so genannte Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr (für Verträge nach 2012 ab dem 62.Lebensjahr).

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Anspar- oder Rentenphase ist das bis dahin angesparte Kapital weg. Ein Weg das Kapital bei Tod nicht zu verlieren, ist zusätzlich zur Rürup Rente einen Hinterbliebenenschutz als Zusatzversicherung abzuschließen.

Einigung bei der Förderung von der Rürup Rente

Laut dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz (kurz AltvVerbG) sollten die Höchstgrenzen der Rürup Rente angehoben werden. Die Höchstgrenze für Ledige sollte von 20.000 auf 24.000 Euro steigen.

Das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Laut Versicherungsjournal von heute haben sich Bundesrat und Bundestag bei den Streitpunkten der Höchstfördergrenzen der Rürup Rente darauf geeinigt diese nicht zu erhöhen.

Ebenso sieht das AltvVerbG vor, für alle staatlich geförderten Altersvorsorgen ein Produktinformationsblatt einzuführen. Es soll Verbrauchern in leicht verständlicher Form einen Produktvergleich ermöglichen.

06.06.2013:

Über Alexander Brahmst