Dr. Horst Werner zu Prospektrisiken, Risikomerkmalen, Anlegerschutz und Risikobelehrungen in Kapitalmarktprospekten
Pressetext verfasst von HorstWerner am Sa, 2013-05-04 09:49.Bei der Prospektierung von Kapitalmarkt-Produkten wie Anleihen und Fonds gehört nach Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) seit 25 Jahren eine ausführliche Risikobelehrung und Riskoaufklärung des Anlegers dazu. Die Dr. Werner Financial Service AG, die mit seinem Namensgeber Dr. Horst Siegfried Wener über 700 Kapitalmarkt-Prospekte konzipiert und am Kapitalmarkt betreut hat, nimmt die Aufgabe der Prospektrisiken, des Anlegerschutzes mit Risikohinweisen, sehr ernst. Die Dr. Werner Financial Service Group hatte schon in den neunziger Jahren intensiv Prospektrisiken und Haftungsrisiken für Finanzdienstleister vorsorglich beachtet. Ausführliche und vollständige Risikohinweise in Kapitalmarktprospekten sind heute Standard, auch wenn es immer wieder Fälle wie die S & K Gruppe aus Frankfurt/Main gibt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass Risikohinweise oft nichts nutzen, wenn nicht sonstige Risikomerkmale ausserhalb der förmlichen Kapitalmarktprodukte beachtet werden. Hohe Renditeversprechen, große öffentliche Parties, klotzige Luxus-Autos und überdimensionale Werbe- oder Sponsorverträge sind immer eine Risiko-Alarmglocke für den vernünftigen Anleger ( wie z.B. auch bei den Dubai-Fonds, die nach Werbeverträgen mit Boris Becker, Schumacher und Niki Lauda mit über Euro 400 Mio. in die Pleite schliderten ).
Eines Unternehmensbeteiligungs-Exposés oder eines Kapitalmarktprospektes ( Fondsprospekt, Wertpapierverkaufsprospekt etc. ) sollte sich das emittierende Unternehmen schon deshalb bedienen, weil es nicht nur ein Instrument zur Kapitalbeschaffung ist, sondern zur umfassenden Aufklärung der Anleger über die Chancen und Risiken dient, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Vermmögensanlagenprospekt stellt deshalb aus Sicht des Unternehmens ein Haftungsvermeidungsinstrument dar. Gerade mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz war diese Prospektpflicht mit ausführlichen Risikohinweisen für den Anleger auch auf nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ausgedehnt worden.
Andererseits ist zu bedenken, daß bei zehntausenden von Anlegern bzw. Kunden Mängelrügen an Produkten von 1% - 3% der Zeichner "normal" sind. Die Kapitalmarktprodukte der unter der Kapitalmarktaufsicht BaFin stehenden Banken und der staatlich überwachten Investmentfonds sind auch nicht besser als die Kapitalmarktprodukte vom freien Kapitalmarkt. Oder was sagen die Lehmann-Brother-Geschädigten dazu ?