Ab sofort: Keine Schlupflöcher bei Tierversuchen für Kosmetikprodukte mehr

Glandorf (3.4.2013). Ab sofort dürfen europaweit keinerlei Kosmetikprodukte mehr verkauft werden, die an Tieren getestet worden sind. Damit ist am 12. März 2013 die letzte Stufe der Kosmetik-Verordnung in Kraft getreten. Sie verbietet Tierversuche für alle Schönheits- und Pflegeprodukte. Unabhängig davon, ob sie in der EU oder woanders in der Welt hergestellt wurden.

Grundlage ist die Richtlinie 2003/15/EG der Europäischen Gemeinschaft, mit der schon vor Jahren strenge Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG der EU eingefügt wurden. Sie verbot - eigentlich - Tierversuche für Kosmetika innerhalb der EU bereits seit 2004 und seit 2009 auch für einzelne Kosmetika-Bestandteile. Bislang konnten Hersteller diese Verbote aber umgehen, indem sie Tierversuche zum Beispiel außerhalb der EU durchführen ließen oder auf das Fehlen alternativer Testanordnungen verwiesen. Das gehört nun endgültig der Vergangenheit an.

Weitere Ansätze, um aus Kosmetika menschengerechte, natürliche, nicht-krankmachende Produkte zu machen sind hohe Qualitätsstandards für die verwendeten Kosmetika-Rohstoffe. Beispielsweise definiert durch die europäische Öko-Verordnung ("Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen"). Die EG-Öko-Verordnung dient dem Verbraucherschutz und erlaubt mittels der vorgeschriebenen Kontrollsysteme verlässliche Verbraucher-Informationen über die Herkunft landwirtschaftlicher Produkte aus garantiert biologisch-ökologischem Anbau.

Ein Beispiel für ein Produkt, das die genannten Kriterien - grundsätzlicher Verzicht auf Tierversuche und Herkunft aus kontrolliert biologischem Anbau - erfüllt, ist die Zistrosencreme auf Bienenwachsbasis "Cystus® Bio Salbe". Die Herkunft der Zutaten aus öko-biologischem Anbau wird durch die griechische Öko-Prüfstelle Physiologike (für Cistus incanus ssp. Pandalis und Mandelöl) und den deutschen Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte (für Bienenwachs) garantiert. Die konservierungsmittelfreie Bio-Salbe wird seit Jahren bei trockener Haut oder zur Basispflege bei dermatologischen Erkrankungen eingesetzt.

Weitere Informationen
* Bundesrepublik Deutschland: Verordnung über kosmetische Mittel (www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv)
* Europäische Gemeinschaft: Kosmetische Mittel (bis 2013), Zusammenfassung (http://europa.eu/legislation_summaries/food_safety/animal_welfare/l21191...)
* Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte e.V.: Kontrollverfahren (http://www.pruefverein.de/?q=node/5)
* Physiologike (GR-BIO-02). Ethn. Antistasis Str. 66, 59300 Alexandria (http://www.physiologike.gr).
* Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte e.V. (DE-ÖKO-007). Vorholzstr. 36, 76137 Karlsruhe (http://www.pruefverein.de).

Cystus® Bio Salbe (50 ml, PZN: 3382114, empf. VK inkl. MwSt. : € 20,31; 7,5 ml, PZN: 3382189, empf. VK inkl. MwSt. : € 5,08; nur natürliche Zutaten, frei von Konservierungsstoffen)
- Intensivpflege bei besonders empfindlicher Haut
- ideal als Basispflege bei Neurodermitis
- auch bei spröden, rissigen Lippen
- für die Säuglingspflege geeignet

Naturprodukte Dr. Pandalis GmbH & Co. KG
Füchtenweg 3, D-49219 Glandorf
eMail: info@pandalis.de
Internet: www.pandalis.de

Weitere Unternehmensinformationen:
Naturprodukte Dr. Pandalis GmbH & Co. KG ist ein Hersteller von biologisch-ökologisch produzierten Gesundheitsprodukten aus dem Bereich der Pflanzenheilkunde. Die aktuelle apothekenexklusive Produktpalette umfasst die Naturkosmetika Cystus® Bio Salbe (PZN 33 82 114) und Cystus® Creme (PZN 06 24 574), die Tees Cystus® Bio Teekraut (PZN 15 15 485) und Urbitter® Bio Tee (Bitterpflanzentee, PZN 76 67 948), sowie einer Reihe von Nahrungsergänzungsmitteln wie dem Bärlauch Frischblatt Granulat (reich an lebenswichtigen Schwefelsubstanzen in reduzierter(=aktiver) Form, PZN 49 26 148).

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