eBay: Bei vorzeitigem Verkauf der eingestellten Ware droht Schadensersatz

Wer bei eBay Ware einstellt, die bereits voreilig verkauft worden ist, muss dafür auch gerade stehen. Dies gilt auch, wenn das aus Versehen passiert ist.

Vorliegend wurde einem eBay-Verkäufer die Hilfsbereitschaft von seinem Bruder zur Verhängnis. Dieser hatte nach dem Eintritt eines Wasserschadens 10.000 Stück seiner neuwertigen Hosen verkauft, ohne mit ihm Rücksprache gehalten zu haben. Das Fatale daran war, dass er diese Hosen über die Plattform eBay gleichzeitig versteigert hatte. Der Käufer war darüber erbost und verklagte ihn schließlich auf 10.000 Euro Schadensersatz. Er begründete das insbesondere damit, dass der Verkäufer besser hätte auf seine Ware aufpassen müssen und es nicht zu einem weiteren Verkauf hätte kommen können.

Das Landgericht Coburg schloss sich dem Vorbringen des Klägers an und gab der Klage mit Entscheidung vom 17.09.2012 statt (Az. 14 O 298/12). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der eBay-Verkäufer den Verlust der Ware verschuldet hat. Zwar hat er diese nicht selbstständig veräußert, allerdings ist ihm das Handeln des Bruders zuzurechnen. Er hätte durch geeignete Vorkehrungen verhindern müssen, dass der Bruder einfach die Ware gutgläubig an einen Dritten verkauft. Der eBay-Verkäufer hat damit seine Sorgfaltspflicht verletzt, sodass eine fahrlässige Haftung entstanden ist. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Aufgrund des Urteils sollten Sie ab sofort vorsichtig sein, wenn Sie einen Artikel über eBay versteigern wollen. Schließlich freut sich derjenige, der den Zuschlag erhalten hat, über ein vermeintliches Schnäppchen. Sie tragen das Risiko, dass Sie bei Nichterfüllung Schadensersatz leisten müssen. Dies kann im Einzelfall teuer werden. Anknüpfungspunkt für einen Schadensersatz ist jedoch immer, dass ein Verschulden seitens des Verkäufers gegeben ist. Insbesondere bei einem Verlust der Ware durch Diebstahl oder einem unvorhersehbaren Schaden an der Ware kommt es zu keiner Haftung

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