Wertpotenziale realisieren: Andreas Schrobback informiert zur Sanierung denkmalgeschützter Immobilien und ihren Vorteilen
Pressetext verfasst von Andreas Schrobback am Do, 2013-03-14 17:15.(Berlin, 14.03.2013) Bei der Komplettsanierung von denkmalgeschützten Objekten ist besonders behutsam vorzugehen, um die Gebäudesubstanz und das äußere Erscheinungsbild der Immobilie zu erhalten. Zudem sind spezielles Fachwissen und die Zusammenarbeit mit den Behörden erforderlich, da die Denkmalpflege spezifische Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt. Die Sanierung eines Baudenkmals von Grund auf ist daher mit umfassenden Planungen im Vorfeld des eigentlichen Umbaus verbunden. Die geplanten Maßnahmen müssen vom Amt für Denkmalschutz genehmigt werden, um die Sanierung durchführen und auch die möglichen Steuervorteile anwenden zu können.
Schritt für Schritt zum fertig sanierten Gebäude
Sind die Planungen abgeschlossen und Genehmigungen erteilt, kann mit der Komplettsanierung begonnen werden. Dazu gehören nicht nur der Einbau von neuen Fenstern und die Installation einer modernen Heizungsanlage selbst. Denkmalgeschützte Gebäude weisen mitunter Spuren ihres beträchtlichen Alters auf, die fachgerecht zu behandeln sind. Einige Objekte etwa sind vom Echten Hausschwamm befallen, der starke Schäden am Gebäude verursacht. Im Rahmen der Sanierung wird die Bekämpfung des Pilzes durch ein sachkundiges Fachunternehmen vorgenommen, um das Gebäude zu schützen. Bei kulturhistorischen Bauwerken kommt dabei häufig das Heißluftverfahren zum Einsatz.
Ein weiterer Baumangel, der durch die professionelle Sanierung behoben wird, ist ein feuchtegeschädigtes Mauerwerk. Bei der Komplettsanierung der denkmalgeschützten Immobilie wird das Bauwerk durch eine Spezialfirma trockengelegt, sodass die Gebäudesubstanz erhalten werden kann. Weiterhin werden die Decken im Gebäude saniert, Maurerarbeiten durchgeführt und bei Eignung des Objektes auch neue Balkone angelegt. Dadurch wird das Gebäude nicht nur in einen bewohnbaren Zustand versetzt, sondern es kann darüber hinaus der Wert der Denkmalimmobilie gesteigert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verstärkung der Statik des Gebäudes durch zusätzliche Holzkonstruktionen. Eine höhere Wohnqualität erhält das Gebäude unter anderem durch eine Trittschalldämmung, hochwertige Fußböden und eine moderne Ausstattung.
Für Denkmalimmobilie wird eine höhere Abschreibung gewährt
Baudenkmäler werden in Deutschland steuerlich begünstigt behandelt und lassen auch Eigentümer profitieren, die ihr Objekt selbst bewohnen möchten. Die steuerlichen Besonderheiten von denkmalgeschützten Immobilien sind in den §§ 7h/i EStG definiert. Demnach gelten für Denkmalobjekte erhöhte Absetzungen, die auf notwendige Herstellungskosten für Sanierungsarbeiten anzuwenden sind. In den ersten acht Jahren nach der Sanierung kann der Eigentümer der Immobilie jeweils bis zu 9 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, die für die Sanierungsarbeiten aufgewendet wurden. Dieser Kostenbetrag wird vom Bauträger häufig auch als Sanierungskostenanteil bezeichnet. In den darauf folgenden vier Jahren lassen sich jeweils bis zu 7 Prozent der Baukosten in der Steuererklärung geltend machen.
Demzufolge lässt sich der Sanierungskostenanteil über eine Dauer von insgesamt zwölf Jahren bis zur vollständigen Summe absetzen. Die Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA ist individuell zu berechnen und hängt von der persönlichen Einkommenssituation ab. Für die Absetzung von Herstellungskosten ist es außerdem die Voraussetzung einzuhalten, dass die Baumaßnahmen der Erhaltung dienen und für die sinnvolle Nutzung als erforderlich angesehen werden. Für den Laien ist insbesondere diese Vorschrift nicht immer leicht einzuschätzen. Daher kann es sich als lohnenswert erweisen, eine denkmalsanierte Immobilie von einem erfahrenen Anbieter zu kaufen, der die Voraussetzungen kennt. Die Wirtschaftsberatung aus der Hagenstr. 67 in Berlin hat sich auf die Komplettsanierung von Denkmalimmobilien spezialisiert und bietet eine Beratung zu den Möglichkeiten bei der Steuerersparnis an.
Durch den Kauf einer denkmalsanierten Immobilie tragen Erwerber wesentlich zum Erhalt von Kulturgut in Deutschland bei. Dieser Einsatz muss allerdings nicht ganz uneigennützig sein. Mit der Denkmal-AfA wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für eine erforderliche Sanierung von der Steuer abzusetzen und dadurch Einsparungen zu erzielen.
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Wirtschatfsberater Hagenstraße 67 Berlin
Andreas Schrobback
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Web: http://andreas-schrobback.de
Andreas Schrobback, geboren bei Berlin, Abitur, kaufmännische Ausbildung im Bankgewerbe. Seit seiner Ausbildung bei der Dresdner Bank faszinieren ihn Sachwertanlagen. Immobilien, insbesondere Denkmalschutzobjekte, üben hier einen besonderen Reiz auf Initiatoren und Käufer aus. Durch seine Erfahrung im Investment-, Kapitalanlage- und Immobiliengeschäft war die Gründung eines Unternehmens, das sich auf den Einkauf, die Projektierung, sowie auf die Sanierung von Immobilien spezialisiert hat, ein logischer Schritt.