Culpa Inkasso berichtet: Bundestag bezieht Stellung zu Inkassodienstleistern

Stuttgart, Februar 2013 – Der Deutsche Bundestag hat geprüft, ob das Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) tatsächlich zu einem Zuwachs an unseriösen Inkassodienstleistern geführt hat. Die Linksfraktion hatte aufgrund von Befürchtungen diverser Verbraucherverbände eine entsprechende Anfrage an den Bundestag gerichtet. Culpa Inkasso berichtet über die erfreulichen Ergebnisse, die zeigen, dass es in der Branche nur wenige schwarze Schafe gibt.

Zum 1. Juli 2008 trat das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Ziel war es, das längst überholte Rechtsberatungsgesetz von 1935 zu liberalisieren. Als eine der Maßnahmen wurden diverse Einschränkungen der Berufsfreiheit gelockert. Die Erbringung von Inkassodienstleistungen ist erlaubt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • persönliche Eignung
  • behördliche Registrierung
  • theoretische und praktische Sachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Berufshaftpflichtversicherung

Nach Bekanntwerden des Gesetzes befürchteten Kritiker, dass die Zahl unseriöser Inkassodienstleister steigt. Die Untersuchung des Bundestages konnte die Befürchtungen nun entkräften. Im Rahmen der Untersuchung wurden aus allen 16 Bundesländern aktuelle Statistiken und Zahlen sowie Verbraucherbeschwerden ausgewertet. Unter http://www.culpa-inkasso-auswertung.de finden Interessierte weiterführende Informationen.

Culpa Inkasso begrüßt die Imageaufwertung der Branche
Bei 98% aller Inkassounternehmen verläuft die Arbeit beanstandungsfrei, konstatiert der Bundestag: „Ein signifikanter Anstieg von Beschwerden über Inkassounternehmen seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes lässt sich nicht feststellen.“ Häufig kritisierte Problemfelder wie überhöhte Rechnungsbeträge, das Beitreiben nicht existenter Forderungen, registrierte, die Zusammenarbeit mit nichtregistrierten Unternehmen im Ausland oder unangemessenes Vorgehen sind nur vereinzelt zu finden.

Culpa Inkasso steht Verbrauchern, die Zahlungsaufforderungen von unseriös arbeitenden Unternehmen erhalten, gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. So müssen überhöhte Rechnungen ebenso wenig wie nicht existierende Forderungen beglichen werden. Die Kostenobergrenze richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsvergütung für vergleichbare Dienstleitungen.

Über die Culpa Inkasso GmbH
Die Firma Culpa Inkasso GmbH ist ein modernes Inkassounternehmen, das sein Leistungsportfolio auf die Erfordernisse des Mittelstandes (Groß- und Versandhandel, Gesundheitsbranche, Energieversorger, E-Commerce, Versicherungen, Banken Telekommunikation und Stadtwerke) ausgerichtet hat. Die Dienstleistungen der Culpa Inkasso GmbH umfassen das Forderungsmanagement inklusive Mengeninkasso, aber auch die Bereiche Bonitätsauskunft und Adressermittlung. Die Culpa Inkasso GmbH arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis und berechnet keinerlei Mitglieds- oder Jahresbeiträge. Die juristisch und psychologisch geschulten Mitarbeiter stehen ihren Klienten gerne als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Unternehmenssitz der Culpa Inkasso GmbH ist Stuttgart. Die Geschäfte führt Frau Karin Matzka-Dede.

Kontakt:

Culpa Inkasso GmbH
Frau Karin Matzka-Dede
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart

Tel.: 07 11 - 93 308 300
Fax: 07 11 - 93 308 308
E-Mail: info@culpa-inkasso.de
Internet: http://www.culpa-inkasso-auswertung.de

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