Finanzierungen am außerbörslichen Kapitalmarkt

von Dr. jur. Lutz WERNER (www.hi-tech-media.de)
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Regelungen des außerbörslichen Kapitalmarkts
Der außerbörsliche Markt für Finanzierungen weist eine geringere Regelungsdichte auf als der Börsenmarkt. Er ist ein Markt ohne gesetzliche Zugangsbeschränkungen, d. h. jedes Unternehmen kann unabhängig von seiner Rechtsform und Größe an diesem Markt teilnehmen und als sog. Emissionsunternehmen (Emittent) auftreten. Anders als an den Börsen bestehen für den außerbörslichen Kapitalmarkt keine quartalsweisen Veröffentlichungspflichten und keine Publizitätspflichten für Zwischenbilanzen und Jahresabschlüsse.

Der außerbörsliche Kapitalmarkt ist aber kein rechtsfreier Raum, sondern untersteht der behördlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deren Aufsichtskompetenzen sind hier zwar nicht so weit gefasst wie am Börsenmarkt, doch es existieren gesetzliche Mindeststandards, die dem Schmutz der Anleger dienen.

Zu den wichtigsten Pflichten bei einem öffentlichen Angebot am außerbörslichen Kapitalmarkt gehört die Veröffentlichung eines so genannten Verkaufsprospekts vor Beginn der Platzierung. In dem Verkaufsprospekt sind vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen aufzunehmen, die für die Investitionsentscheidung der Anleger und Investoren von Bedeutung sein können. Der Verkaufsprospekt muss vor Beginn der Emission von der BaFin genehmigt werden und wird von ihr in diesem Zusammenhang auf Vollständigkeit und Klarheit geprüft. Außer von der BaFin wird der außerbörsliche Kapitalmarkt auch von einer aufmerksamen Presse und den Verbraucherschutzverbänden systematisch beobachtet.

Der Weg an den außerbörslichen Kapitalmarkt
Die Emissionsvorbereitung beginnt mit der Konzeption des Emissionsmodells. In dieser Phase der Emission wird das für Unternehmen und Kapitalgeber richtige Format gefunden. In einem nächsten Schritt folgt die Prospektierung. Bei der Erstellung des Verkaufsprospektes sind gesetzliche Vorgaben und marktübliche Standards für Verkaufsprospekte zu beachten. Mit der behördlichen Genehmigung durch die BaFin und dem Druck von Verkaufsprospekten und der Emissionsunterlagen findet die Prospektierung ihren Abschluss. Das Unternehmen hat nun ein fertiges „Produkt“, das verkauft werden will. Mit der Platzierung und dem Vertrieb beginnt die eigentliche Emission. Auch nach erfolgreicher Platzierung ist eine Kommunikation mit den Anlegern im Rahmen der Investor-Relations erforderlich.