Wege und Formen der Marktfinanzierung, 6. Teil

Finanzierung über kommerzielle Beteiligungsgesellschaften
Zu den kommerziellen Beteiligungsgesellschaften gehören zunächst die so genannten Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der Begriff Kapitalgesellschaft entstammt den historischen Anfängen des Beteiligungskapitalgeschäftes in Deutschland und ist bis heute erhalten geblieben. Bei klassischen (universal-)Kapitalbeteiligungsgesellschaften handelt es sich zumeist um Tochtergesellschaften von Banken, die anstelle von Krediten für einen bestimmten Zeitraum Eigenkapital durch den Erwerb von Vollgesellschaftsanteilen oder stillen Beteiligungen zur Verfügung stellen und keine Spezialisierung auf eine bestimmte Branche aufweisen.

Wie bereits angedeutet, bestehen zwischen den Kapitalbeteiligungsgesellschaften bezogen auf die genannten Finanzierungsanlässe mehr oder weniger stark ausgeprägte Spezialisierungen. Nach dem Zeitpunkt der Finanzierung lassen sich vor allem Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften unterscheiden. Eine Sonderform der Beteiligungsgesellschaften sind Beteiligungsfonds, die als Finanzintermediäre agieren: Der Fonds sammelt bei Kreditinstituten, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen die für die geplanten Beteiligungen notwendigen Mittel ein und investiert sie dann in Zielunternehmen.

Neben den klassischen Kapitalbeteiligungsgesellschaften stehen die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach festen gesetzlichen Regeln in mittelständische Unternehmen investieren. Auch sie investieren ausschließlich renditeorientiert, d. h. ihr Ziel ist die Erzielung einer maximalen Rendite auf das eingesetzte Kapital in möglichst kurzer Zeit.

Im Gegensatz zu den institutionellen Finanzinvestoren verfolgen strategische Finanzinvestoren mit einer Investition – der Name lässt es bereits erahnen – neben Renditeinteressen auch strategische Interessen. Hier sind besonders die Corporate-Venture-Capital-Gesellschaften zu nennen.

Alle diese Beteiligungsgesellschaften sind Partner auf Zeit, denn das Kapital wird üblicherweise nur für einen Zeithorizont von fünf bis sieben Jahren, zum Teil auch kürzer zur Verfügung gestellt. Die Beendigung eines Engagements wird als „Exit“ bezeichnet. Mögliche Exitstrategien der Beteiligungsgesellschaften sind

  • Rückkauf der Anteile durch Altgesellschafter (Buy-back),
  • Einführung der Anteile an einer Wertpapierbörse (Going Public),
  • Veräußerung der Beteiligung an einen industriellen Investor (Trade Sale),
  • Verkauf der Anteile an eine weitere Beteiligungsgesellschaft (Secondary Purchase/Secondary Buy-out),
  • Liquidation und damit verbundene Abschreibung der Beteiligung.

Als bevorzugte Exitstrategie gilt gegenwärtig wegen des noch immer schwierigen Börsenumfeldes der Verkauf der Gesellschaftsanteile an einen industriellen Investor oder einen anderen Finanzinvestor.

Vorrangiges Ziel eines Engagements, ist nicht die Beherrschung des Unternehmens, sondern die Erzielung einer möglichst großen Rendite in einem kurzen Zeitraum. Kommerzielle Beteiligungsgesellschaften stellen deshalb äußerst strenge Anforderungen an die Zielunternehmen. Je besser die Chancen zu einem lukrativen Ausstieg sind, desto höher ist die Chance einer positiven Finanzierungsentscheidung. Vor dem Hintergrund der meist großen Investitionssummen und der hohen Renditeerwartungen werden Beteiligungsgesellschaften meist in nicht unerheblichem Umfang beratend und überwachend tätig, und verlangen eine Einbindung in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus erwarten sie eine turnusmäßige Berichterstattung zur Entwicklung des Unternehmens.

von Dr. jur. Lutz WERNER (www.hi-tech-media.de)

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