Haarstudio Heidi Lang – hier werden Haar- und andere Träume wahr

Haare sind nicht nur da, um die Kopfhaut zu bedecken. Vielmehr nehmen sie eine wichtige Bedeutung für das eigene Lebensgefühl ein. Sie bringen die Persönlichkeit, Stimmung und den Charakter zum Ausdruck. Entsprechend vielfältig sind die Stylingwünsche. Das weiß auch das Haarstudio Heidi Lang aus Stuttgart. Bereits seit 1983 vertrauen sich ihr Kunden an und erhalten dort ihre Wunschfrisur nach Maß. Denn ihr Credo heißt: Zeit und Beratung sind die Basis für einen individuellen Look, der der Einzigartigkeit eines Menschen Rechnung trägt.

Perfekte Schnitte und mehr

Im Haarstudio Heidi Lang sind Haare in den besten Händen. Frisuren sind hier Kreationen und die bedürfen einer individuellen Beratung und Absprache mit dem Kunden. Nur so lassen sich Wünsche optimal berücksichtigen. Frisuren, die woanders unmöglich erscheinen, werden hier umsetzbar. Und zwar immer typgerecht und vorteilhaft. Um das zu ermöglichen, setzt das Haarstudio Heidi Lang aus Stuttgart auf eine stetige Weiterqualifizierung. Denn besonders im Friseurhandwerk kommen immer wieder neue Techniken zum Einsatz, die neue Impulse geben. Trendige Frisuren, voller Lebendigkeit bleiben hier kein unerfüllter Traum. Mit kreativen Haarschnitten und brillanten Farben lässt sich der persönliche Look perfekt unterstreichen. Ob Wellen, Stufen, Langhaar- oder Kurzhaarfrisuren – die Möglichkeiten sind vielfältig. Um den Stil komplett abzurunden, bietet das Haarstudio auch Gesichtskosmetik an. Genauso auch wohltuende Hand- und Kopfmassagen. Wer einen Termin im Haarstudio Heidi Lang nicht wahrnehmen kann, erhält auch hier einen perfekten Service – mit Schere, Farbe und Know-how kommt dieser auch zu Ihnen nach Hause.

Für ausführliche Informationen steht das Haarstudio Heidi Lang aus Stuttgart jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Haarstudio Heidi Lang
Damen- und Herrensalon
Ansprechpartnerin: Heidi Lang
Bernsteinstr. 122
70619 Stuttgart
Tel.: 0711 443105
Homepage: www.stuttgart-haarstudio.de

14.12.2012: | | |