Hole-in-One-Supergewinne jetzt vom Golfverband erlaubt!

Die Auslobung eines attraktiven Gewinns wie zB ein neues Auto für ein Hole-in-One wertet jedes Amateur-Golfturnier auf. Bisher allerdings setzte der Gewinner seinen Amateurstatus aufs Spiel, wenn er den Gewinn annahm. Viele Veranstalter ließen es dennoch darauf ankommen und lobten – oft in Zusammenarbeit mit einem bekannten Autohaus aus dem Umland – ein Luxusauto oder einen entsprechenden Wert für ihr Turnier aus, wobei sie sich für den Gewinnfall bei dem Risikospezialisten ThePowerBehindPromotions absicherten. Wurde dann tatsächlich ein HIO während des Turniers erzielt, kam der Spezialist für den Gewinn auf und Veranstalter, Autohaus und Gewinner waren glücklich. Wurde allerdings die PR-Trommel gerührt und der Deutsche Golf Verband erfuhr von dem Gewinn, so stand der Gewinner schnell vor der Wahl, den Preis für wohltätige Zwecke zu stiften oder seines Amateurstatuts für ein oder zwei Jahre verlustig zu gehen. Kolportiert ist die Reaktion eines Gewinners, der vor eben diese Wahl gestellt, wie folgt antwortete:“ Trage ich vielleicht eine Mütze, auf der Volltrottel steht?“ – und die zeitlich begrenzte Sperre in Kauf nahm.
Dieser Konflikt ist seit dieser Saison Geschichte. Der Deutsche Golf Verband hat seine Statuten geändert und erlaubt nunmehr HIO-Gewinne ohne Wertgrenzen. Die Regelung lautet wie folgt:

3-2. Wertgrenze
a) Allgemeines
Ein Golfamateur darf keinen Preis oder Preisgutschein (mit Ausnahme eines symbolischen Preises) annehmen, wenn der Einzelhandelswert Euro 750 bzw. den Gegenwert überschreitet. Diese
Wertgrenze bezieht sich auf die Gesamtheit aller Preise oder Preisgutscheine, die ein Golfamateur während eines Wettspiels oder im Rahmen einer Serie von Wettspielen erhält.
Ausnahme: Hole-in-One-Preise (siehe Regel 3-2b)

b) Hole-in-One-Preise
Ein Golfamateur darf für ein Hole-in-One, das er während einer Runde Golf erzielt, einen Preis, einschließlich eines Geldpreises, annehmen, der die Wertgrenze nach Regel 3-2a übersteigt.
Anmerkung: Das Hole-in-One muss während einer Golfrunde erzielt werden und zufällig beim Spiel dieser Runde vorkommen. Separate Wettbewerbe mit mehrfachen Versuchen, Wettbewerbe auf anderem Gelände als Golfplätzen (z. B. Driving Range oder Simulator) und Puttwettbewerbe fallen
nicht unter diese Ausnahme und sind den Einschränkungen und Wertgrenzen aus Regel 3-1 und Regel 3-2a unterworfen.

Damit ist es jetzt unproblematisch, Golfturniere mit einem attraktiven HIO-Gewinn zu würzen. Der finanzielle Aufwand des Clubs oder des Sponsors ist dabei selbst bei einem Preis im Wert von z.B. 50.000 €, 100.000 € dank der Gewinnabsicherung durch ThePowerBehindPromotions (http://www.thepowerbehindpromotions.de) gering.

ThePowerBehindPromotions mit Sitz in Bleckede im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue konzipiert innovative Promotions mit einer beliebigen Gewinnwahrscheinlichkeit, sichert mit dem markenrechtlich geschützten Promotion-SCHIRM® die Gewinne ab und übernimmt europaweit u.a. das Risiko von Rabatt-, Zugabe- und Geld-zurück-Aktionen. Da die Risikosumme bei großen Promotions durchaus im zwei- oder gar dreistelligen Millionenbereich liegen kann, ist das Unternehmen in jedem Einzelfall über partnerschaftlich verbundene international operierende Risikoträger und Versicherungen vollständig abgesichert.

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