Auswirkung der Unisextarife auf die KFZ-Versicherungen

Der 21. Dezember 2012 wird ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Tag treten in ganz Europa die sogenannten Unisextarife bei Versicherungen in Kraft. Dies bedeutet, dass bei neuen Abschlüssen von Versicherungen Männer und Frauen gleichbehandelt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof hat per Gesetz beschlossen, dass es geschlechtsneutrale Tarife bei den Versicherungen geben muss, um die Diskriminierung einer Personengruppe auszuschließen.

Dies wurde bereits Anfang 2011aufgrund der Grundrechte-Charta beschlossen und muss nun endgültig bis zum 21.?12. 2012 in ganz Europa umgesetzt werden. Prinzipiell betrifft dies alle Sparten der Versicherungen. Die Versicherer dürfen ihre Beiträge nicht mehr nach dem Risiko einzelner Geschlechter kalkulieren und so unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen berechnen. Die Beiträge beider Geschlechter müssen gleich sein. Betroffen sind vor allem die Personenabsicherungen, wie Lebens-, Kranken-, Unfall-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sachversicherungen sind normal nicht betroffen, nur die KFZ-Versicherung weist eine unterschiedliche Beitragserhebung zwischen Männern und Frauen auf.

Versicherungstarife werden jeweils mit Berücksichtigung von Risikofaktoren berechnet. Der Faktor "Geschlecht" wurde bisher jeweils mit berücksichtigt. Ab dem 21.12.2012 darf der Risikofaktor "Geschlecht" keine Rolle mehr spielen. Durch die geschlechtsneutralen Tarife kann es sowohl zu Vorteilen als auch Nachteilen bei der Beitragsberechnung der einzelnen Versicherten kommen. Nach vielen Jahren mit günstigen Lockangebotstarifen im Versicherungsbereich nutzen die Versicherer die Gunst der Stunde und kalkulieren nunmehr sehr häufig Sicherheitszuschläge mit ein. Der Bund der Versicherten befürchtet, dass es mit der Veränderung der Gesetzesgrundlage eindeutig zu Anpassungen des Beitragniveaus nach oben kommen wird.

Bisher hatten jungen Frauen im Bereich der KFZ-Versicherungen einen Preisvorteil gegenüber Männern. Beim Abschluss einer KFZ-Versicherung bestimmt die soziale Einstufung weiblich oder männlich eindeutig die Höhe der Beiträge. Der höhere Beitrag, vor allem für jüngere Männer, entstand durch die höhere Unfallgefahr im Straßenverkehr bei jungen Männern. Dies wurde durch Statistiken belegt. Das höhere Risiko der Versicherungsinanspruchnahme gaben die Versicherer an den Kunden weiter und erhoben einen höheren Beitrag. Dies darf ab dem 21.?12. 2012 nicht mehr sein. Versicherungen, die ab dem Termin neu abgeschlossen werden, müssen mit dem Unisextarif berechnet werden. Dies würde eine erhebliche Beitragserhöhung bei jungen Frauen und eine geringe Beitragssenkung bei jungen Männern bedeuten. Bestehende Versicherungen sind zumindest erst einmal davon nicht betroffen. Persönliche Merkmale, andere Risiken und Voraussetzungen spielen bei der Berechnung einer KFZ-Versicherung eine große Rolle. Aus diesem Grund sollte man also einen Online-Versicherungsvergleich im Internet durchführen. Dies funktioniert schnell, unverbindlich und kostenlos. So können viele Gesichtspunkte bei einer KFZ-Versicherung für gute Rabatte sorgen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss genau verglichen werden, um dann eventuell einen Wechsel zu vollziehen.

Zum 30. November hat man die Möglichkeit seine KFZ-Versicherung zu kündigen. Nach dem 21.12. wird jede Versicherungsveränderung als Neuabschluss behandelt und unterliegt somit dem Unisextarif. Ein Abschluss vor diesem Termin kann bei einer zu erwartenden Beitragserhöhung durch den Unisextarif sinnvoll sein. Der Kunde sollte sich aber auf gar keinen Fall zu einer Veränderung drängen lassen, da eine Veränderung nicht vorgeschrieben ist. Angebote sollte der Versicherte sehr gut prüfen und vergleichen. Ob die Altverträge eventuell doch noch betroffen werden, ist europaweit bisher noch nicht endgültig geklärt.
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