7 gute Gründe in die private Krankenversicherung zu wechseln

Dieser Tage haben wieder viele Krankenversicherte die Wahl. Ihnen steht der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) frei. Sei es der Student der gerade sein Studium beginnt oder die Angestellte, die nun über der Versicherungspflichtgrenze verdient und zum 01. Januar des nächsten Jahres freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird. So ein Wechsel kostet Zeit und Nerven, doch es gibt 7 gute Gründe in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Bevorzugte Behandlung

Jeder kennt das. Man sitzt als Kassenpatient eine ganze Weile im Wartezimmer und muss zusehen, wie andere nach wenigen Minuten schon hereingebeten werden. Es kein Geheimnis, dass nicht wenige Ärzte Privatpatienten in den Wartezimmern und bei der Terminvergabe bevorzugt behandeln. Wer also nicht warten will, sollte in die PKV wechseln.

Einkommensunabhängige Beiträge

In der GKV zahlen sie umso höhere Beiträge, je mehr sie verdienen. Egal wie gesund sie sind. Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung ändert sich das. Hier erfolgt die Berechnung der Beiträge vollkommen einkommensunabhängig. Als Kriterien werden dafür das Alter, der Beruf und die bisherige Krankheitsgeschichte herangezogen. Damit zahlen junger, gesunder Menschen weitaus geringere Mitgliedsbeiträge als in der Gesetzlichen.

Umfassenderes Leistungsangebot

Wer den Wechsel in die PKV wagt, dem steht eine größere Auswahl an medizinischen Leistungen zur Verfügung. Von zahnärztlichen Behandlungen bis zur Psychotherapie.

Maßgeschneiderte Tarife

Dies führt nun schon zum nächsten guten Grund für den PKV Wechsel. Privatpatienten können die Tarife größtenteils ihren individuellen Bedürfnissen anpassen, zum Beispiel durch zusätzliche Leistungen, wie heiltherapeutische Behandlungen. Gleichzeitig kann auf Dinge verzichtet werden, die einem unnötig erscheinen (Achtung: Manche Sachen erscheinen unnötig sind es aber nicht, deshalb Berater hinzuziehen).

Keine Praxisgebühr

Krankenversicherte brauchen nachdem sie in die private Krankenversicherung gewechselt sind, keine Praxisgebühr mehr zu entrichten. Diese entfällt für sie.

Kostenrückerstattung

Reicht man ein Jahr lang keine Rechnung für Rezepte oder Behandlungen bei seiner Versicherungsgesellschaft ein, erhält man einen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurück. Mittlerweile bieten aber auch einige gesetzliche Krankenkassen dies an. Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist also aufgrund dessen nicht zwingend notwendig.

Altersrückstellungen

Wer in der GKV versichert ist, unterliegt dem Umlageprinzip. Das heißt, die in den Gesundheitsfonds eingezahlten Gelder werden anteilig auf die Ansprüche der Krankenversicherungen verteilt. Mit dem demografischen Wandel und der zunehmenden „Vergreisung“ der Gesellschaft, wird dies ein ernstzunehmendes Problem und man selbst kommt später viel zu kurz. Hier kann sich ein Wechsel in die PKV wirklich lohnen, denn als Privatversicherter bildet man Altersrückstellungen. Diese verhindern einen rapiden Anstieg der Beiträge im Alter, wenn der Bedarf an medizinischer Versorgung zunimmt.

Wer beide Systeme gerne ausführlicher Vergleichen will kann dies unter folgendem Link tun.

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finanzen.de AG
Oliver Sünwoldt
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pkv-org@gmx.de
www.private-krankenkassen.org

31.10.2012: |