Oldtimer-Leasing

Oldtimer-Leasing im Detail
Als Unternehmer wissen Sie, dass das Leasing von Firmenwagen steuerliche Vorteile mit sich bringt. Die wenigsten wissen jedoch: Nicht nur Neuwagen kann man leasen, sondern auch Oldtimer. Dabei sind die Regeln für Neuwagen und Oldtimer-Leasing im Prinzip gleich.

Während früher Oldtimer nicht für gewerbliche Nutzung angemeldet werden konnten, hat sich diese Regelung nun geändert. Dennoch unterliegt die steuerrechtlich korrekte Nutzung gewissen Bedingungen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Oldtimer-Leasing achten sollten.

Oldtimerbesitzer wissen, dass ein derartiges Fahrzeug im Bezug auf Reparatur und Pflege häufig größere Aufwände verursacht, als ein Neufahrzeug. Dennoch ist es nicht unbedingt so, dass ein Oldtimer finanziell unrentabel ist. So besteht ein Vorteil von Oldtimer-Leasing darin, dass mit einem geringen Wertverlust zu rechnen ist, während Neuwagen in den ersten drei Jahren bis zu 50% an Wert verlieren – dieser Wertverlust ist bei Oldtimern schon geschehen. Dieser geringe Wertverlust hat direkten positiven Einfluss auf die Rate.

Diese monatliche Rate kann man genau wie beim Neuwagen-Leasing als Aufwand direkt steuerlich geltend machen. Hierbei ist es jedoch zu beachten, dass wie beim Neuwagen-Leasing keine Absicht erkennbar sein darf, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Leasings in das Geschäftsvermögen übergeht. Sonst ist der Wagen Ihr wirtschaftliches Eigentum und muss in Ihrem Betrieb bilanziert werden, nicht beim Leasinggeber.

Beim Kfz/Oldtimer-Leasing wird empfohlen, einen Teilamortisations-Leasingvertrag abzuschließen. Teilamortisation heißt, dass das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit weiter verleast wird und somit lediglich ein Teil der Anschaffungs- und Verwaltungskosten des Leasingunternehmens amortisiert werden. Bei so einem Leasingvertrag ist es wichtig, dass kein Optionsrecht zum Kauf in das Vertrag enthalten ist (Stichwort „erkennbare Kaufabsicht“). Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Themenspecial Vertragswesen.

Steuerliche Vorteile
Wenn sie die steuerlichen Vorteile vollständig nutzen möchten, ist es wichtig zu wissen, ob das Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Dabei hilft das Führen eines Fahrtenbuchs über 3 Monate. Anschließend ist festzustellen, was der Anteil der betrieblich gefahrenen Kilometer an den Gesamtkilometern ist. Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung zählen hier als betrieblich gefahrene Kilometer. Mit dieser Berechnung kann man das Fahrzeug wie folgt einordnen:

- 0% - 10% : Privatvermögen
- 10% - 50% : gewillkürtes Vermögen
- 50% - 100% : Betriebsvermögen

Demnach muss ein Fahrzeug, dass zu weniger als 10 % betrieblich eingesetzt wird, vollständig privat versteuert werden. Bei mehr als 50 % kann entweder die 1 % Regelung oder die Fahrtenbuchmethode genutzt werden. Dazwischen kann der jeweilige Anteil geltend gemacht werden.
Die 1% Regelung ist beim Leasing von Oldtimern besonders interessant, da auf den ursprünglichen Listenpreis abgezielt wird. Zum Beispiel war der Kaufpreis eines Mercedes SL190 in 1955 etwa 17.650 DM (ca. 9.000 EUR), während der heutige Wert bei mindestens 40.000 Euro anzusetzen wäre. 1% des originären Kaufpreises entspricht somit ungefähr einem jährlichen privaten Nutzungsanteil von knapp über 1.000 EUR, zuzüglich der Fahrten zum Arbeitsplatz (0,03%).

Bei Anmeldung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer sollten Sie auf einige Sachen achten: Das Fahrzeug muss wenigstens 30 Jahre alt sein und im originalen, guten Zustand. Dabei ist es essenziell, dass der Fahrzeugzustand von einem qualifizierten Experten mit mindestens 3 bewertet wird. Übrigens: Viele Versicherungen bieten spezielle Konditionen für Oldtimer!

LeasinGo wünscht Ihnen gute Fahrt!

26.09.2012: | |