Apple und Android bekommen Konkurrenz aus China

Gestern wurde in Kalifornien das neue iPhone 5 vorgestellt und die ganze Smartphone-Welt ist in Euphorie, denn der Entwicklungssprung, den das neue iPhone 5 verglichen mit seinen Vorgängern gemacht hat, ist groß.
Die Hardware wurde überarbeitet, sodass das Handy schmaler, das Display größer und der Prozessor schneller ist. Aber auch die Software hat ein Update bekommen und das neue iPhone läuft mit i-OS-6. Von den technischen Daten hört sich das gut an, wie alltagstauglich der neue Wurf von Apple ist, wird der Praxistest zeigen.

Gewiss ist jedenfalls das Apple sich hat was einfallen lassen müssen den die Konkurrenz schläft nicht, die Android-Systeme werden in Bezug auf die Software immer besser und selbst die bekommen gerade mit dem Betriebssytem Aliyun der chinesischen Alibaba-Gruppe mächtige Konkurrenz. Das Linux basierte System ist so konzipiert, dass es auf fünf verschiedenen Smartphone-Typen laufen kann und der Chef der Alibaba-Gruppe, Zeng Ming, ist überzeugt, dass dies gut bei den Herstellern ankommen wird.

Derzeit läuft das Aliyun schon auf den Handys der Haier Electronics Group und dem Beijing Communication Equipment, das besondere an diesem Betriebssystem ist, das es nicht auf den Geräten installiert wird, sondern auf externen Server auf die das Handy dann zurück greift.

Die Patentstreitigkeiten von Apple und Samsung haben hier den Auslöser gegeben, sodass die Entwickler bestrebt, waren etwas Eigenes zu kreieren. Den der Konkurrenzdruck wird in diesem Marktsegment immer größer und der Erfolg wird mitunter nicht mehr nur vom Kunden entschieden, sondern wie im Falle von Apple und Samsung vor Gerichten.
Gerade weil die Technologie sich nur noch in Nuancen unterscheidet, ist es schwer für den Kunden, zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu wählen.

Aliyun soll vor allem auch die Smartphones im unteren Preissegment unter 200 Euro ausstatten, da die Macher in China, dies als einen stark ansteigenden Marktanteil sehen und die Verkaufszahlen geben ihnen auch recht.

13.09.2012: |