Großprojekte mit Dr. jur. Horst S. Werner ( Göttingen ) über einen geschlossenen Fonds mit KG-Kapital finanzieren

Größere Einzelprojekte können nach Dr. jur. Horst S. Werner aus Göttingen mit einem geschlossenen Beteiligungsfonds finanziert werden. Gerade kapitalintensive Großprojekte wie Einkaufszentren, Industriegebäude, Infrastrukturprojekte, Photovoltaikanlagen, Geothermieprojekt, Blockheizkraftwerke, Handelsschiffe, Flugzeuge, Leasingobjekte sind oft nur über geschlossene Beteiligungsfonds als GmbH & Co KG´s mit Kommanditkapital von breiten Anlegerkreisen realisierbar. Im Rahmen einer solchen Fondsprojekt-Finanzierung wird eine gesonderte Fondsgesellschaft gegründet, die als Zweckgesellschaft zur Projektrealisierung eingesetzt wird. Der Beteiligungsfonds als solcher bedarf zur Gründung keiner bankenaufsichtsrechtlichen Genehmigung, es sei denn es handelte sich um einen spezifischen Investmentfonds nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ( KAGG ).

Es wird eine Fondsgesellschaft initiiert, deren einziger Zweck darin besteht, die Finanzierung aus Eigenkapital und Fremdkapital für ein Großprojekt einzuwerben. Die Fondsinitiatoren sind regelmäßig Projektentwickler, die das später fertige Fondsobjekt an einen Investmentfonds oder an ein Großunternehmen bzw. institutionellen Investor verkaufen wollen. Zu den Fondsinitiatoren gehören aber auch Industrieunternehmen und Holding-Gruppen, die das fertige Fondsobjket später für ihre eigenen operativen Geschäftszwecke nutzen und nicht weiterveräußern wollen. Auf diese Weise wird die Finanzierung und die anfängliche Aufwandsbelastung aus der eigenen Bilanz ausgegliedert. Der offene oder geschlossene Fonds ist also immer eine Zweckgesellschaft, die einen separaten Investitionsauftrag zu erfüllen hat.

Einen Fonds bzw. Fondsgesellschaft genehmigungsfrei mit Dr. jur. Horst S. Werner (Göttingen) gründen und Kapital am Beteiligungsmarkt einwerben ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur Fondsobjekt-Finanzierung z.B. mit einer Vorrats-Fondsgesellschaft bedarf keiner staatlichen Erlaubnis. Jeder Privatmann kann eine GmbH & Co KG als Fondsgesellschaft zu jedem gewerblichem Zweck mit Gewinnerzielungsabsicht gründen. Das Einsammeln des Kapitals über Fondsgesellschafter ( regelmäßig als Kommanditisten ) dient der Finanzierung eines geplanten Projekts oder der Verwirklichung eines Fondsgegenstandes. Die Fondsfinanzierung bwz. das Kapital für Projektvorhaben mit einem Fonds-Beteiligungs-Exposé oder einem Fonds-Prospekt am Beteiligungsmarkt beschaffen, dient der bankenunabhängigen Finanzierung mit dem Kapital der Fondsgesellschafter und im Falle des Verkaufs des Fondsobjekts der Umsatzauserzielung.

Das Fondsobjekt hat also beim Initiator entweder einen Hintergrund der Eigennutzung als Betriebsmittel ( z.B. die Produktionshalle als Fondsobjekt ) oder ist als Umsatzgeschäft durch Teilverkauf vorgesehen ( z.B. das Hotelprojekt eines Bauträgers ). Eine Fondsgesellschaft wird typischer Weise als sogen. "doppelstöckige Gesellschaft" gegründet und regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH & Co KG installiert. Die Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft Inhaber des operativen Geschäfts, in der die Kommanditgesellschafter gesamthänderisch als (Mit-)Eigentümer verbunden sind. Die GmbH nimmt die Stellung eines Komplementärs ( = Geschäftsführer der KG ) ein, die als juristische Person nur beschränkt auf das Vermögen der GmbH haftet. Auch die Haftung der Kommanditisten ist ausgeschlossen, sobald sie ihre Pflichteinlage geleistet haben. Fonds gibt es als Immobilien-Fonds, Schiffs-Fonds, Wind-Fonds, Leasing-Fonds, Solar-Fonds, Photovoltaik-Fonds, Fluzeug-Fonds etc. Der Fonds kann durch Übernahme einer Vorrats-GmbH & Co KG ( Vorrats-Fondsgesellschaft ) binnen 24 Stunden gegründet und an den Beteiligungsmarkt gebracht werden. Ein Fonds sollte mit einem Fachmann des Gesellschaftsrechts und einem Kapitalmarktexperten gegründet werden.