Das Finanzierungs-Instrument des prospektfreien Massen-Darlehens von Dr. Horst S. Werner aus Göttingen erläutert

Darlehen können von Privat an Unternehmen nach Dr. Horst S. Werner aus Göttingen als Finanzeinlage mit einer qualifizierten Rangrücktrittsabrede KWG-konform begeben werden. Spezifische Darlehen mit Rangrücktritt der Darlehensgeber dürfen modellhaft zur unbegrenzten Kapitalaufnahme ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am Finanzierungsmarkt ohne Prospektpflicht und in unbegrenzter Höhe und in unbegrenzter Anzahl von privaten Darlehensgebern aufgenommen werden. Das Nachrangdarlehen hat bilanziell eine eigenkapitalersetzende Bedeutung ( = wirtschaftliches Eigenkapital ), da es zur Vermeidung der Überschuldung im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Bankkredite oder anderer Verbindlichkeiten steht. Dadurch verbessert sich die Haftungs-Kapitalstruktur und somit die Bonität des Unternehmens. Auch kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise die Aufnahme von weiterer Finanzierungsliquidität ermöglicht.

Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hat nach dem Göttinger Kapitalmarktjuristen Dr. Horst S. Werner, weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt und keine Ergebnisbeteiligung an einem Unternehmen enthält - kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VerkProspG und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden darf, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorliegt. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Rangrücktritts-Vereinbarung benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern allenfalls einen Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) bzw. ab dem 01. 01. 2013 nach § 34 f Gewerbeordnung..

Das Nachrangdarlehen von privaten Darlehensgebern ist also, so der Göttinger Dr. Horst S. Werner, ein Massen-Finanzierungsinstrument ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt im Wege der prospektfreien Privatplatzierung umgesetzt werden kann. Die Gestaltung des Nachrangdarlehens von privaten Investoren muß derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des Darlehens "keine fest rückzahlbaren Gelder" fixiert sind. Dann würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln.

Die gesetzlichen Regeln für öffentliche Finanzierungsangebote an eine unbeschränkte Vielzahl von Kapitalgebern finden sich im Verkaufsprospektgesetz für wertpapierlose Vermögensanlagen und im Wertpapierprospektgesetz für Angebote von Wertpapieren ( z.B. Aktien, Schuldverschreibungen etc. ). Privat vergebene Nachrangdarlehen ( als wertpapierlose Vertragsform ) sind von einer Prospektpflicht ( unter der Kontrolle der Kapitalmarktaufsicht der BaFin in Ffm ) ausgenommen, da es sich nicht um Unternehmensbeteiligungen im engeren Sinne handelt. Bankaufsichtsrechtlich ( unter der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin Bonn ) ist jedoch von großer Bedeutung, dass das Finanzierungsmodell keine "festen rückzahlbaren Gelder" beinhalten darf. Dies wird regelmäßig gestaltet durch eine sogen. Nachrangabrede mit einem Rücktritt hinter die Ansprüche anderer Gläubiger des Unternehmens. Eine einfache Rangrücktrittserklärung ist jedoch nach Beurteilung der BaFin allein nicht ausreichend, um das Tatbestandsmerkmal der "festen rückzahlbaren Gelder" auszuschließen. Es muss sich vielmehr um einen sogen. qualifizierten Nachrang handeln, der die Nachrangigkeit sowohl der Zinsen und/oder Gewinnausschüttungen als auch den Nachrang der Tilgung beinhaltet, so Dr. Horst S. Werner mit dem Kanzleisitz in Göttingen. Dieser Rangrücktritt hinter andere Gläubiger des Unternehmens ist z.B. ist noch dadurch zu verstärken, in dem vereinbart wird, dass eine Darlehens-Tilgung Rücksicht auf eine entstehende Zahlungsunfähigkeit zu nehmen hat. Das Nachrangdarlehen muß übertragbar und jederzeit kündbar sein, um sich auf der anderen Seite von der prospektpflichtigen stillen Beteiligung eindeutig abzugrenzen. Detailliertere Auskünfte erteilt der Darlehensfachmann in Göttingen, Dr. Horst S. Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.