Private Placement: Definition als Privatplatzierung zur Kapitalbeschaffung u. Unternehmensfinanzierung - v. Dr. Horst S. Werner

Das Private Placement ( = private Platzierung ) kann mit einem Verkaufsprospekt oder einem BaFin-freien "Private Placement Memorandum" durchgeführt werden und wird nach Dr. Horst Siegfried Werner definiert als ein öffentliches Unternehmensbeteiligungs-Angebot von Kapitalmarktprodukten ( ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) in der Form von Wertpapieren oder Vermögensanlagen ( = nicht wertpapierverbriefte Beteiligungen ) als Finanzinstrumente an eine unbestimmte Zahl von Investoren und Kapitalgebern bzw. an breit gestreute Anlegerkreise ausserhalb der Börse ( oft auch als Pre-IPO bezeichnet ). Der Begriff Private Placement stammt also aus dem Bereich des Investment- und Kapitalmarktes. Es ist ein spezifizierte Vertriebsbegriff über Kapitalanlagen auf dem Privatwege. Das angestrebte Ergebnis eines Private Placements ist die nicht bankgebundene Kapitalaufnahme von Risikikapital zur Finanzierung des emittierenden Unternehmen. Für das Unternehmen ergibt sich durch die erfolgreiche Abwicklung eines Private Placements die Chance auf zusätzliche Liquidität als ergänzendes Eigenkapital, während der Investor bzw. Anleger ein gewisses Kapitalanlagerisiko bzw. Anleger-Investitionsrisiko bis hin zu einem denkbaren Totalverlust seines Kapitals eingeht. Diesem Risiko steht bei den Private Placements stets eine erhöhte Renditechance gegenüber.

Das Private Placement findet am freien, ungeregelten Kapitalmarkt über den freien Kapitalanlagevertrieb oder durch eine Direktplatzierung statt. In einem sehr geringen Rahmen mit Kleinstbeteiligungen ( ab Euro 100,- ) spricht man vom sogen. Crowdfunding, welches eine Mini-Form des Private Placements bzw. der Privatplatzierung darstellt. Demgegenüber spricht man bei einem Börsen-Placement oder Börsen-Going-Public von einem Initial Public Offering ( = IPO ) mit einer entsprechenden amtlichen Börsenzulassung und dem Platzierungsvertrieb über die Investment- bzw. Wertpapierhandelsbanken oder Finanzdienstleistungsinstitute mit einer Zulassung anch § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ). Kein Private Placement im Begriffssinne stellt der nichtöffentliche Beteiligungsverkauf an vorab ausgewählte Investoren dar, bei dem die Beteiligungsprodukte nicht öffentlich, sondern nur direkt bestimmten Kreisen, z.B. Großinvestoren etc., zur Zeichnung angeboten werden.

Genau wie bei einem Börsengang handelt es sich bei der Form des Private Placements um ein öffentliches Beteiligungs- und Zeichnungsangebot des Unternehmens an das breite Anlegerpublikum und dem Kapitalanlagenverkauf auf einer breiten Investorenbasis. Es ist damit gewissermaßen ein „Public Placement“ außerhalb der Börsen am freien Kapitalmarkt, der seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich über die Verkaufsprospektgesetze reguliert und durch die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen in den Börsenpflichtblättern transparent ist. Es gelten das Verkaufsprospektgesetz über wertpapierfreie Vermögensanlagen ( VerkProsG in der Fassung vom 01. Juni 2012 ) und das Wertpapierprospektgesetz mit den wesentlichen Änderungen vom 01. Juili 2012. Ebenso wie bei einem Börsengang sind bei einer Privatplatzierung am ausserbörslichen Beteiligungsmarkt bestimmte gesetzliche Kapitalmarktregeln einzuhalten. Diese Regeln ergeben sich aus den Kapitalmarktgesetzen, den genannten Verkaufsprospektgesetzen und dem Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ).

Insbesondere ist der § 1 KWG zu beachten, wonach es sich bei den Kapitalmarktprodukten von Unternehmen nicht "um feste rückzahlbare Gelder" handeln darf. Eine Privatplatzierung von Unternehmensdarlehen in breiter Streuung ist somit unzulässig, da es sich um Einlagengeschäfte handeln würde, die nur Banken tätigen dürfen. Ausgenommen sind die sogen. Nachrangdarlehen, die prospektfrei begeben und platziert werden dürfen. Hier gibt es jedoch Abgrenzungsprobleme zum Kreditgeschäft der Banken, die die BaFin in einer angekündigten Grundsatzentscheidung Ende August 2012 zu klären gedenkt.

In der praktischen Umsetzung muß der Privatplatzierung-Emittent wissen, daß ein Private Placement ohne Börse nur mit einer großen Fleißarbeit zum Erfolg gebracht werden kann. Denn ein Private Placement stellt eine "Eigenemission" dar, die "eigene" Arbeit im Finanzmarketing und in der Ansprache von Investoren und Anlegern sowie von Finanzdienstleistern als Multiplikatoren bedeutet. Das Unternehmen muß "sich selbst mit seiner Equity Story darstellen und verkaufen" können. Im Gegensatz dazu steht die "Fremdemission" über die Banken an den Börsen als geregelter Kapitalmarkt.

Erfolgreiche Private Placements für Unternehmen führt Dr. Horst Siegfried Werner als Privatplatzierungs-Experte zur Kapitalaufnahme mit innovativen Unternehmensbeteiligungen am Investoren-Privatmarkt für KMU´s durch. Derartige Private Placements von Dienstleistungs-, Gewerbebetrieben und Produktionsunternehmen werden fortlaufend auf der Internetseite www.investorenbriefe.de als Erfolgsbeispiele publiziert. Der Private-Placement-Spezialist Dr. Horst Siegfried Werner erarbeitet ständig aktuelle Platzierungsangebote für mittelständische Unternehmen mit seinen Netzwerkpartnern von der Dr. Werner Financial Service Group. Dabei werden für die Unternehmen die Beteiligungskonzeption und die Beteiligungsverträge erstellt. Die Unternehmen werden bei ihrem Privat-Going-Public am ausserbörslichen Kapitalmarkt mit ihrem Geschäftsmodell und ihren Zukunftsperspektiven dargestellt. Die beim Private Placement gefertigten Platzierungs-Nachrichten von mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen als Finanzmarketing informieren Anleger und Investoren über die jeweils neuen Beteiligungs- und Renditeangebot. Private Placement-Informationen haben für Kapitalgeber, Investoren und Beteiligungsgesellschaften eine hohe Bedeutung für ihre Investitionstätigkeit. Die Ansprache der privaten Kapitalgeber bzw. der Privatanleger erfolgt mittels eines gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalmarktprospektes oder bei einer BaFin-freien und prospektfreien Kapitalaufnahme mit einem sogen. Private Placement Memorandum als Beteiligungs-Exposé.

Der richtige Zeitpunkt für einen Private Plament-Start: Mit unpassenden oder unkalkulierbaren Zeitpunkten für eine ausserbörsliche Kapüitalmarktemission ist bei einem Private Placement als der Kapitalbeschaffung außerhalb der Börsenmärkte nicht wie bei einer Börsenemission zu rechnen. Bei einem Private Placement stellt sich die Problematik nach dem richtigen Zeitpunkt für den Start der Platzierung regelmäßig nicht. Denn die Zeitdauer der Kapitalakquisition ist am ausserbörslichen Kapitalmarkt stets auf einen längeren Zeitraum angelegt als die bei einem Börsengang übliche kurze Bookbuildingphase. Beim Börsengang können schon einmal ungünstige Ereignisse an den Kapitalmärkten oder Währungsmärkten ( Finanzmarktkrise 2008 / 2009 ) , politische Krisen oder Naturereignisse wie das Erdbeben jüngst in Japan dazwischenkommen. Erfahrungsgemäß müssen bei einer Privatplatzierung etwa sechs Monate bis zu einem Jahr, bei größeren Volumina von Euro 50 Mio und mehr auch 1 - 3 Jahre für die Vollplatzierung gerechnet werden.

Im Detail wird verwiesen auf das Fachbuch von dem Kapitalmarktexperten Dr. Horst Siegfried Werner "Pre-IPO - Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung", im Bank-Verlag-Medien GmbH, Köln, 2. Aufl., 184 Seiten.