Bankenunion und EU-Bankenaufsicht zur Stärkung der Kreditausstattung und Kapitalversorgung - von Dr. Horst Siegfried Werner

Die Bankenunion mit einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht wurde von den EU-Regierungschefs beschlossen und zwar unter Führung der EZB in Frankfurt/Main mit dem Ziel, einen größeren Solidaritäts- und Sicherungsverbund zu schaffen. Ein neues europäisches Bankenaufsichtsgesetz ist dazu von allen 27 EU-Staaten zu verabschieden, was noch Detailabstimmungen und Verhandlungen bedeutet. Die neue europäische Bankenunion, die Ende des Jahres 2012 implementiert sein soll, hat zunächst keine gemeinsame Einlagensicherung. Die Einlagensicherung und die Abwicklung bzw. Liquidation von Banken sollen aber durch bereits vorliegende EU-Gesetzentwürfe verbessert werden.

Sobald die neue Bankenaufsicht als sogen. Bankenunion gesetzlich verankert ist, sollen die Finanzierungsaufgaben des ESM erweitert werden. Der ESM-Unterstützungsfonds darf dann direkt einzelne Kreditinstitute mit Kapital ausstatten und muss nicht - wie derzeit im Fall der spanischen Banken - über den Staat oder einen staatlichen Fonds gehen. Für das betreffende Land hat das den Vorteil, dass die ESM-Gelder oder Eigenkapitalzuführungen nicht auf die nationale Staatsschuld angerechnet werden. Im anderen Falle würde sich die Staatsschuldenkrise in den betroffenen Bankenländern verschärfen. So würde z.B. Spanien, das wegen der Immoblienblase unter seinen maroden Banken leidet, Euro 100 Mrd. weitere Staatsschulden aufgebührdet bekommen haben, für die es zunächst die Zinslasten zusätzlich hätte übernehmen müssen. Das hätte das Rating der spanischen Banken nicht verbessert, aber gleichzeitig die Kreditwürdigkeit Spaniens noch weiter geschwächt. Die Kehrseite der Medaille ist, daß der ESM nun durch die Bankenunion sowohl für die Schulden der Staaten als auch für die Schulden der Banken mit deutlich höheren Verlustrisiken zuständig wird. Der ESM wird wegen der Bankenunion wohl kurzfristig weiter aufgestockt werden müssen.

Eine neue europäische Bankenaufsichtsbehörde unter Führung der EZB soll zudem in Zukunft die Wettbewerbsbedingungen europäisch vereinheitlichen und im Falle von Fehlentwicklungen stärker durchgreifen können. Bisher sind weitgehend die nationalen Aufsichtsbehörden für ihre Banken zuständig. Außerdem sollen die Einlagensicherungsfonds der Mitgliedsstaaten gemeinsam bei Haftungsproblemen gerade stehen, wenn eine Bank in eine Schieflage gerät - ob in Griechenland, Irland, Portugal oder neuerdings in Zypern. Größeres Vertrauen in die Kreditinstitute und eine gestärkte Leistungsfähigkeit der Banken wollen die EU-Regierungschefs mit der Bankenunion als Solidaritäts- und Einlagenhaftungsverbund erreichen. Dadurch werden die deutschen Banken stärker in eine mittelbare "Mithaftung" für südeuropäische Banken eingebunden, was unseren Kreditinstituten natürlich nicht behagt. Deutsche Banken und Sparkassen sowie ihre Verbände habe bereits protestiert.

Das Ganze macht u.a. nur dann Sinn, wenn gleichzeitig damit auch die Kreditklemme der Banken beseitigt und die Kapitalversorgung der mittelständischen Wirtschaft in den einzelnen europäischen Ländern verbessert wird. Derzeit sind nämlich die spanischen, italienischen, portugiesischen, irischen, zyprischen und griechischen Banken so klamm, dass sie keinerlei Investitionskredite an die Unternehmen zur Finanzierung von Wachstum vergeben können. Das wiederum verschärft die Rezession in diesen einzelnen Ländern mit Auswirkungen auf die Gesamtkonjunktur in Europa.

Ergänzende Finanzierungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das Einsammeln von Kapital (Geld-Einlagen) unterliegen ebenfalls der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht und einer strengen Reglementierung. Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken (siehe Gesetz über das Kreditwesen , KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Prospektgesetze zulässig. Es sind also bei der Kapitalbeschaffung die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken (siehe § 1 KWG) und die Kapitalmarktregeln einzuhalten.

Deshalb ist bei Finanzierungen über die privaten Beteiligungsmärkte professionelle Beratung und Begleitung unerlässlich. Verstöße gegen das Banken- und Kapitalmarktrecht werden mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als nationale Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde führt jedes Jahr ca. 3.000 Verfahren durch und ist eine sehr aufmerksame Behörde, die ständig an den Kapitalmärkten zusammen mit der Bundesbank und den Landeszentralbanken recherchiert.

Im Zuge der Genehmigungsverfahren für Vermögensanlagen und Wertpapiere sind die nach den zum 01. Juni 2012 verschärften Regeln der Prospektgesetze sowie der dazugehörigen Prospektverordnungen erstellten Prospekte bei der BaFin einzureichen. Die BaFin muss dann innerhalb von 20 Tagen prüfen, ob der Prospekt den gesetzlichen Bestimmungen an den Prospektinhalt entspricht. Die inhaltliche Richtigkeit wird jetzt zusätzlich einer Stimmigkeitsprüfung unterzogen. Danach ist der Prospekt durch eine sog. Hinweisbekanntmachung in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Beim sogen. Billigungsverfahren über Wertpapierprospekte ist ein nach den Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie der EU-Verordnung gestalteter Wertpapierverkaufsprospekt bzw. einzelne Prospektbestandteile (Zusammenfassung , Registrierungsformular , Wertpapierbeschreibung) bei der BaFin einzureichen. Die BaFin prüft auch die Wertpapierprospekte innerhalb von 20 Werktagen, ob die Wertpapieremission den gesetzlichen Regeln an den Mindestinhalt genügt und in sich frei von Widersprüchen ist. Die inhaltliche Richtigkeit – mit Ausnahme der inneren Widerspruchsfreiheit – ist nicht Prüfungsgegenstand. Danach ist der Prospekt z.B. im Internet zu veröffentlichen und es hat eine Bekanntmachung in einem Börsenpflichtblatt zu erfolgen.

Der Kapitalmarkt- und Finanzierungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner befasst sich seit 32 Jahren ausschließlich mit innovativen Finanzierungsmodellen sowie der Konzeption und der Umsetzung von Private Placements zur Kapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen in und außerhalb der Börse (www.emissionsmarktplatz.de ). Das Dr. Werner-Financial-Service-Netzwerk hat mit seiner langjährigen Erfahrung mehr als 700 BaFin-Kapitalmarktemissionen und hunderte BaFin-freie Kapitalmarktplatzierungen begleitet (www.finanzierung-ohne-bank.de ). In diesem Zusammenhang wurden mehr als 100 Wertpapier-Emissionsprospekte ( Aktien, Anleihen, Hypothekenanleihen, Genussscheine ) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin in Frankfurt/ Main und Bonn ) zur Genehmigung gebracht.

Damit gehört die Dr. Werner Financial Service AG mit ihren Netzwerkpartnern bei der Bundesanstalt, Abteilung Wertpapieraufsicht zu den sog. „Vieleinreichern“. Die Beratung über die Finanzdienstleister-Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung der umfangreichen Informationspflichten und Prospekt-Nachtragspflichten gegenüber der BaFin, insbesondere börsennotierter Unternehmen bzw. von Finanzdienstleistungsunternehmen, wurde im Hause Dr. Horst Siegfried Werner in den letzten Jahren verstärkt und verbessert.