ROLAND Rechtsschutz informiert: EM-Finale – aber bitte ohne Randale!

Köln, 25. Juni 2012. Nach zahlreichen Fußballspielen ist es soweit: die Fußball-Europameisterschaft erreicht mit dem finalen Match ihren Höhepunkt. Im Anschluss gibt es diverse Möglichkeiten, wie die Fans der Sieger ihre Mannschaft feiern. Autokorsos, Fahnen und Radau gehören häufig dazu. Doch trotz ausgelassener Stimmung sind auch hierbei Regeln zu beachten.

Auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung
Wer an einem Autokorso teilnimmt, sollte wissen: Ein Autokorso entspricht einer Demonstration, die grundsätzlich angemeldet werden muss, wird aber von den Behörden in der Regel auch so geduldet. ROLAND-Partneranwalt Per Friedrich erklärt: „Trotz Ausnahmezustand gilt die Straßenverkehrsordnung. Wer sich nicht an die Regeln hält, insbesondere in puncto Alkohol und gegenseitiger Rücksichtnahme, muss mit Bußgeld oder Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafen rechnen.“ Wenn der Wagen den Autokorso verlässt und das Tempo über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht, müssen sich alle Personen im Auto wieder anschnallen. Für Fahnenschwenker gilt: Fahnen dürfen den Fahrer nicht beeinträchtigen und andere Fahrzeuge nicht behindern oder beschädigen.

Bei Sieges-Jubel und Fan-Gesängen auf Dauer und Lautstärke achten

Was Jubel und Radau betrifft: Veranstaltungen im Freien, beispielsweise Public Viewing im Biergarten, die bis nach 22 Uhr andauern, dürfen in Deutschland wegen der Nachtruhe nur durchgeführt werden, wenn die Lärmschutzanforderungen erfüllt werden. Das bedeutet für Organisatoren solcher Veranstaltungen, dass sie übermäßig lärmende Fans nach zehn Uhr abends der Örtlichkeit verweisen dürfen. „Fans, die ihre Freude über den Sieg nach Spielende hinausschreien möchten, sollten das beachten und mit Rücksicht auf andere nicht zu laut und lange Radau machen“, so Rechtsanwalt Friedrich. „Ansonsten ist es mit Jubel und Heiterkeit unter Umständen schnell vorbei.“

29.06.2012: | | | |

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