Dr. Horst Siegfried Werner als Steuerberater sähe die Aufgabe bei Bilanzen u. der Erarbeitung von Jahresabschlüssen erweitert

Steuerberater, erklärt Dr. Horst Siegfried Werner, haben nicht nur die Aufgabe Bilanzen für die Abgabe von Steuererklärungen zu erstellen, sondern sollten auch auf die Qualität von Bilanzen unter Bonitätsgesichtspunkten zwecks Finanzierungsfähigkeit achten. Steuerberater erledigen mitunter ihre Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und Jahresabschlussarbeiten eher als „Außendienstmitarbeiter“ des Finanzamtes, denn als steuerlicher Interessenvertreter oder gerade als Berater im eigentlichen Sinne seines Mandatsunternehmens. So bleiben bei manchen Steuerberatern, die sich wie strenge Finanzbeamte gerieren, nicht nur steuerliche Reduzierungsmöglichkeiten ungenutzt. Die Bilanz und der Jahresabschluss dienen auch nicht nur der Abgabe der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung zum Wohle des Fiskus, sondern haben in gleicher Weise noch die sonstigen Interessen eines Unternehmens zu wahren; z.B. mit einer optimierten Bilanz die Finanzierungsfäigkeit eines Unternehmens durch einen verbesserten Eigenkapitalausweis zu erhalten oder zu stärken. Ergibt sich z.B. eine Unterbilanz mit der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag", so sind Überlegungen anzustellen, wie man mit bilanzpolitischen Maßnahmen diese "kredittötende" Position steuerneutral wegbekommt. Der Autor Dr. Horst Siegfried Werner kann den Unternehmen dazu unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage Wege aufzeigen.

Bei den Jahresabschlussarbeiten zur Abgabe von Steuererklärungen geht es also im Interesse eines Unternehmens nicht nur um die Aufstellung der Bilanz unter Steueroptimierungs-Gesichtspunkten, sondern auch um die Fragestellung, für welche Zwecke braucht der Unternehmer die Bilanz und welchen weitergehenden Nutzen muss die Bilanz einem Unternehmer bringen.

Diesen Nutzen einer Bilanz oder den Vorteil bzw. Nachteil erkennt der Unternehmer sehr schnell, wenn er seine Bilanz bei der Bank als Bonitätsgrundlage zur Kreditbeschaffung und Finanzierung ( siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) einreichen muss. Spätestens in diesem Kapitalbeschaffungs-Verfahren mit der Bilanz als Kreditunterlage wird dem Unternehmer deutlich, dass eine erstellte Bilanz allein unter Steuervermeidungsgesichtspunkten „teuer“ werden kann, wenn der Jahresabschluss so aufgestellt wurde, dass der Unternehmer mit einem schlechten Ertrags- und Bilanzergebnis praktisch finanzierungsunfähig geworden ist. Die Bilanz ist nämlich gleichzeitig Grundlage für Bonität und Rating bei Finanzierungspartnern und insbesondere bei den Kreditinstituten. Wurde die Bilanz nur unter dem Blickwinkel "Steuern sparen" aufgestellt und wurden bilanzpolitische Gesichtspunkte des Eigenkapitalausweises vernachlässigt, dann kämpft das Unternehmen mit Kreditunwürdigkeit und verliert seine Investitionsfähigkeit. In diesen Fällen wird die einseitige Bilanzausrichtung "Steuern sparen" im Endeffekt teuer, weil mit ausbleibenden Zukunftsinvestitionen potentielle Erträge und Gewinne nicht erwirtschaftet werden können. So kann z.B. zur Verbesserung der Eigenkapitalquote über einen steuerneutralen Debt-Equity-Swap nachgedacht und die Unterbilanz durch vielfältige Möglichkeiten wieder beseitigt werden. Dann hätte das Unternehmen bei gleichem steuerlichen Ergebnis gegebenenfalls wieder eine kreditfähige Bonität.