OMTV Communications Inc. News: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio

29.05.2012 19:53

Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung durch die
Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert längstens
bis zum 31. Juli 2012 und das Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio.
EUR des für 2012 geplanten Rückkaufvolumens von insgesamt bis zu 200 Mio.
EUR. Das Aktienrückkaufprogramm wird durch den direkten Erwerb auf den
Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) über die
Börse umgesetzt.
Die Aktien sind für einen oder mehrere vorgesehene Zwecke, deren
Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12.
Mai 2011 bestätigt wurde, zu verwenden. Die Aktien können auch für Zwecke
verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist,
aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle
Aktionäre verkauft werden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Der
Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien darf den Mittelwert des
Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der
Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind die
Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im elektronischen
Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).
Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach
besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der auf den Namen lautenden Stückaktien der
Deutsche Börse zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das
Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden.
Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle
Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion
veröffentlicht.

Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00

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