Vermögensbildung mit einem Wertpapierdepot

Sein Geld zu vermehren, Vermögen zu schaffen oder für das Alter finanziell vorzusorgen, ist ein wesentlicher Antrieb im Leben. Hiefür gibt es viele Wege! Von Lebensversicherungen über kaum noch verzinste Sparbücher sowie Festgeld- und Tagesgeldkonten bis hin zu Immobilienanlagen oder unter der Matratze liegende Sparstrümpfe bieten sich viele Möglichkeiten. Immer mehr Menschen schaffen sich jedoch heute Vermögen über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Aktien oder die Investition in Forex oder Optionen. Wer Wertpapiere handelt, benötigt eine Aufbewahrungsmöglichkeit! In früheren Jahren war dies der Schreibtisch oder bestenfalls ein eigener Safe. Heute erledigen dies Banken mit einem sogenannten Wertpapierdepot oder Depotkonto.

Ein Wertpapierdepot (auch Depot, Depotkonto, Wertpapierdepotkonto oder Wertpapierkonto genannt) ist ein Konto, über das der Inhaber ausschließlich Wertpapiergeschäfte (Kauf, Verkauf oder Übertragung) abwickeln und Wertpapierbestände führen kann. Im Bereich der Investmentfonds wird gerne der Begriff Anlagekonto verwendet. Ein Depotkonto darf nur von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1 bzw. Abs. 1a KWG geführt werden, sofern das Institut ein Depotgeschäft, die Abschlussvermittlung oder Finanzportfolioverwaltung betreibt. Als Kontoart unterliegt ein Depotkonto den allgemeinen Bestimmungen über die Eröffnung und Führung von Bankkonten im Hinblick auf steuerliche Anforderungen (§ 154 Abs. 1 Abgabenordnung AO) und den Normen über Geldwäsche (§ 8 GWG). Ein Wertpapierdepot kann genauso wie ein Girokonto als Einzelkonto mit einem Inhaber oder als Gemeinschaftskonto mit mehreren Verfügungsberechtigten geführt werden!

Die Eröffnung eines Depots ist bankenüblich mit dem Abschluss eines Depotvertrages verbunden, der zwischen der Bank oder Kreditinstitut als Depotbank und dem Depotkunden vereinbart wird. Die Depotbank (Verwahrer) verpflichtet sich gegenüber dem Depotkunden zur Überwachung und auch zur Benachrichtigung über die Ausübung und Verwertung der Anlegerrechte und -pflichten, wie z.B. Bezugsrechte, Einzahlungspflichten oder Abfindungs- und Übernahmeangebote. Die Wertentwicklung einer Anlage oder der Verlauf einer Investition obliegt jedoch der Aufsichtspflicht und der Risikosphäre des Depotkunden. Ohne eine zusätzliche Verpflichtung der Bank zur Depotüberwachung ist eine Depotbank bei Verlusten gegenüber Kunden nicht schadensersatzpflichtig. Davon unberührt bleiben jedoch die im Beratungsvertrag festgelegten Pflichten der Depotbanken. Über ein Wertpapierdepot werden wertpapierseitige Buchungen eines Wertpapiergeschäfts abgewickelt, während die "monitären" Gegenbuchungen (Kaufpreis für Wertpapiere, Verkaufserlöse, Zinsen und Dividendengutschriften) über ein automatisch miteröffnetes Girokonto oder Tagesgeldkonto abgewickelt werden.

Die Depotkonto Eröffnung ist heute üblicherweise kostenlos! D.h. es fallen keine Gebühren für die Kontoeröffnung oder Kosten für einen möglichen Depotübertrag von einer anderen Bank an. Ebenso werden in den seltensten Fällen monatliche Kontoführungsgebühren berechnet. Möchte der Depotinhaber Wertpapiere handeln, fallen Ordergebühren an. Diese sind im Regelfall abhängig vom jeweiligen Börsenstandort. Der Handel innerhalb von Deutschland ist somit entsprechend am günstigsten. Der Handel ist an fast allen grossen Börsen der Welt möglich, ebenso bieten die meisten Depots den ausserbörslichen Handel sowie Intraday-Handel an. Über Realtime-Kurse ist der Handel meist sekundengenaub möglich! Gehandelt werden können im Regelfall Aktien, Anleihen, CFD`s, ETF`s, Fonds, Futures, Optionsscheine und Zertifikate. Teiweise ist auch der Devisenhandel / Forex (FX- Foreign Exchnge) möglich. Desweiteren wird die Investition in Fondsparpläne, Zertifikate-Sparpläne und ETF-Sparpäne angeboten.


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