Private Kredite und Bankkredite sind nach Dr. Horst Siegfried Werner durch kapitalmarktorientierte Finanzierungen zu ergänzen

Kredite von Banken, private Kredite als Nachrangdarlehen, so Dr. Horst Siegfried Werner, und kapitalmarktorientierte Finanzierungen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) spielen bei der Umsetzung von Unternehmensprojekten und Unternehmenszielen eine besondere Rolle, da sie diese vielfach erst ermöglichen können. Es gibt jedoch keinen "Königsweg zum Kapital" und nicht die „eine“ Form der Finanzierung, sondern viele Finanzierungwege nach dem Motto: Viele Wege führen nach Rom ! Die Kombination aus Bankenfinanzierung ( Bankkrediten oder Baufinanzierungen mit Grundstücksbesicherung ), privat ausgeliehenes Kapital ( privater Kredit als Privatdarlehen ) und Förderkapital ( z.B. KfW Bank ) macht den Finanzierungserfolg aus. So kann man sich z.B. über private Kredite Geld beschaffen. Kreditsuchende Untenrehmen melden sich auf Unternehmensbeteiligungs-Portalen an und beschreiben, wofür sie Kapital benötigen und nennen eine Kreditsumme oder Beteiligungssumme, die gewünschte Laufzeit, sowie den Zinssatz, den sie bereit sind zu zahlen. Private Kreditgeber bzw. Anleger können dann ein oder mehrere Unternehmens-Projekte auswählen und entscheiden, mit welcher Geldsumme sie die Unternehmen unterstützen.

Die Unternehmensbeteiligung von Kapitalgebern als Mittel der Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ist ein Weg mit mehreren Alternativen, die für die Finanzierung eines Unternehmens zusätzlich zu Verfügung stehen. Hierfür können von allen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform die Beteiligungsmärkte, die Risikokapitalmärkte und die ausserbörslichen Kapitalmärkte in Anspruch genommen werden. Kapital von Privat an Privat kann ausserhalb der Banken z.B. als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als Anleihekapital, als Nachrangdarlehen oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) aufgenommen werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten.

Ferner gibt es zusätzlich Finanzierungen als Kontokorrentkredite, als Leasing und Factoring, die das Eigenkapital schonen und auf die Sicherung der kurzfristigen Liquidität abzielen. Kapital von Privat an Privat kann ausserhalb der Banken nur als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) gegeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Beim Leasing ( Leasingvertrag ) unterscheidet man zwischen dem "echten Leasing" und einem sog. "Mietkauf-Leasing". Mit dem Leasingvertrag überlässt ein Leasinggeber dem Leasingnehmer ein mobiles oder immobiles Wirtschaftsgut zum Besitz und zur Nutzung. Gegenstände des Leasings können also sowohl Maschinen, Fahrzeuge etc. als auch Immobilien sein. Für den Besitz und die Nutzung des Wirtschaftsguts hat das Unternehmen als Leasingnehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasingrate zu zahlen.

Das Factoring beinhaltet den Forderungsverkauf und gleichzeitig die frühzeitige Realisierung der Forderung durch Bezahlung des Factorers. Factoring dient somit des Einzugs kurzfristiger Forderungen aus Umsatztätigkeit und vermindert das Forderungs-Ausfallrisiko. Dadurch, dass die Forderung realisiert ( bezahlt ) wird, ergibt sich eine Bilanzverkürzung, so dass wiederum eine positive Wirkung auf die Eigenkapitalquote entsteht. Dies stärkt die Bonität und erhält die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.