Finanzen von Unternehmen mit Dr. Horst Siegfried Werner über den ausserbörslichen Kapitalmarkt mit Investoren-Kapital verbessern

Unternehmen können ihre Finanzen mit dem Wirtschafts- und Finanzfachmann Dr. Horst Siegfried Werner am Kapital- und Beteiligungsmarkt ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit Anlegergeldern und Beteiligungskapital optimieren. Finanzkapital für Unternehmen kann ohne Kreditverschuldung durch ein gutes Finanzmanagement beteiligungsorientiert über die ausserbörslichen Kapitalmärkte mit der Ausgabe von Wertpapieren an Kapitalanleger oder durch Vermögensbeteiligungen beschafft werden. Neben Aktien können insbesondere Anleihen oder Genussscheine oder wertpapierloses stilles Beteiligungskapital ausgegeben und Finanzkapital beschafft werden. Geld und Finanzen braucht jedes Unternehmen als Finanzkapital ebenso wie gute Mitarbeiter und motivierte Arbeitnehmer als sogen. Humankapital. Hat sich das Unternehmen schließlich zwecks Kapitalversorgung zur Verbesserung seiner Finanzsituation für eine ergänzende Kapitalbeschaffung und damit für ein Private Placement bzw. eine Privatplatzierung entschieden, muss eine geeignete Finanzierungsform bzw. ein Beteiligungskonstrukt mit oder ohne Kontroll- und Stimmrechtseinflüsse erarbeitet werden, das auf die speziellen Belange des Unternehmens, seiner Gesellschafter sowie der externen Kapitalgeber zugeschnitten ist. Die Dr. Werner Financial Service AG hilft im Zuge der Optimierung der Finanzen den Unternehmen dabei, die wichtigsten Fragen im Rahmen einer Kapitalmarktemission in einem Private Placement oder einer Börsenemission zu beantworten.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien erhalten ihr Grundkapital zur Stärkung der Finanzen durch die Ausgabe von Aktien als Anteilspapiere. Es kann sich um Inhaberaktien oder Namensaktien, die ins Aktienbuch einzutragen sind, handeln. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtige Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- oder höher versehen werden. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien sind die satzungsrechtlich bestimmten Komplementäre die gesetzlichen Vertreter als Vorstände. Anders bei der normalen Aktiengesellschaft, in der die Vorstände durch den Aufsichtsrat alle fünf Jahre neu gewählt werden müssen. Mit einer Kapitalerhöhung durch eine Aktienemission werden in jedem Falle die Finanzen des Unternehmens gestärkt.

An der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und an der Kommanditgesellschaft als kapitalistisch geprägte Gesellschaftsformen (im Gegensatz zur GmbH, die eher personalistisch strukturiert ist) können sich KLeinanleger, Einzelinvestoren, Private Equity Gesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften beteiligen. Soweit die Gesellschaftsanteile unter Privatanlegern breit gestreut sind, spricht man von einer sogen. "Publikumsgesellschaft", in der die Stimmrechte zersplittert sind. Dies gibt sodann den Hauptaktionären in der AG oder den Komplementären in der KG eine stärkere und unabhängigere Stellung nach dem Motto "divide et impera".

Die Ausschüttungen an Aktionäre, Kommanditisten oder sonstige haftende Gesellschafter sind immer erfolgsabhängige Gewinnverteilung und sind auch nur dann zu Lasten der Finanzen des Unternehmens auszuschütten, wenn ein Erfolg erzielt wurde. Sie schmälern also nicht den körperschaftssteuerpflichtigen Ertrag einer Kapitalgesellschaft. Im Gegensatz dazu stellen die Ausschüttungen an Mezzaninekapitalgeber Aufwand der Gesellschaft dar, der wie Zinsaufwand steuerlich abgesetzt werden kann. Ausschüttungen an stimmrechtslose Mezzaninekapitalgeber sind nur bilanzrechtlich "Gewinnverteilung", steuerrechtlich jedoch nach einer Rechtsfiktion des Gesetzgebers "Zinsaufwand". Aktien sind also Dividenpapiere, während Genussrechte und stille Beteiligungen aus der Sicht des Unternehmens erfolgsabhängige "Zinsbeteiligungen" darstellen.

Die Ausgabe von Aktien (Aktienemission) und Kommanditbeteiligungen (Publikums-KG, KG-Fonds) sind wegen des unkomplizierten und formlosen Gesellschaftsbeitritts für Massenbeteiligungen zur Verbesserung der Finanzen des Unternehmerns geeignet. Damit eröffnen diese Beteiligungsformen den Weg für kapitalmarktorientierte Finanzierungswege und bankenunabhängige Kapitalbeschaffungs-Maßnahmen. Hierbei sind jedoch nicht nur die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regeln, sondern insbesondere die kapitalmarktrechtlichen und die bankaufsichtrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die letzteren Gesetzesvorschriften sind insbesondere im Kreditwesengesetz, in den Prospektgesetzen und im Wertpapierhandelsgesetz sowie im Börsengesetz geregelt.

Für die Kapitalbeschaffung von Aktienkapital als Wertpapier ist ein Wertpapierverkaufsprospekt (Aktienemissionsprospekt) erforderlich, während für GmbH-Kapital, KG-Kapital und GbR-Kapital lediglich ein Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen vorgeschrieben ist (= nicht wertpapierverbriefte Gesellschaftsbeteiligungen). Beide Formen von Beteiligungsverkaufsprospekten bedürfen der bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung durch die Wertpapieraufsicht (BaFin).

Finanzen für mittelständische Unternehmen mit flexiblem Mezzaninekapital als Genussscheine stellen eine optimale Finanzierungslösung dar, zumal Mezzanineverträge immer sogen. Individualverträge sind. Mit jedem Genussrechts-Kapitalgeber kann also eine individuelle Vereinbarung über Laufzeit und Ausschüttungshöhe vereinbart werden. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital sind gesetzlich nicht festgelegt und frei vereinbar. Auf diese Weise können die Finanzen des Unternehmen flexibel gestaltet werden.