Gründercoaching Deutschland - Beratungskostenzuschuss für Jungunternehmer

Das Gründercoaching Deutschland ist speziell auf den Bedarf junger Unternehmen ausgerichtet, welche die Gründungsphase bereits erfolgreich gemeistert haben. Doch auch nach der Startphase des Betriebes kommen zahlreiche und neue Herausforderungen auf die frisch gebackenen Unternehmer zu. Auch sind oft weitere unternehmerische Kompetenzen erforderlich, die erst einmal erlernt werden müssen. Damit die Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens trotzdem planvoll und ohne unnötiges Stocken voranschreitet, ist die zeitweise Begleitung der Entwicklungsschritte durch einen erfahrenen Gründercoach sinnvoll. So hat der Jungunternehmer einen Ansprechpartner, mit dem er nicht nur wichtige Entscheidungen besprechen kann sondern der auch bei der Erarbeitung von Unterlagen - wie beispielsweise einem Businessplan für die Bank - mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Jungunternehmer kann seinen Gründercoach frei wählen, allerdings muss dieser bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Berater für das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ freigeschaltet sein.

Insbesondere Jungunternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I-Bezug) in die Selbständigkeit gestartet sind, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten und sich bereits im ersten Jahr ihrer Selbständigkeit für das Gründercoaching Deutschland entscheiden, können einen Beratungskostenzuschuss von 90 Prozent (Bemessungsgrundlage 4.000 EUR) erhalten. Aber auch Unternehmer, die noch keine fünf Jahre am Markt tätig sind, können einen Zuschuss aus diesem Förderprogramm bekommen – jedoch fällt dieser niedriger aus.

Fazit: Die Themen, welche im Rahmen des Gründercoaching Deutschland bearbeitet werden können sind breit gefächert. Jungunternehmer, die Unterstützung für die Weiterentwicklung ihres Betriebes suchen, sollten daher prüfen, ob sie Zuschüsse aus diesem Förderprogramm erhalten können.


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