Mit Leasing und Factoring zu mehr Liquidität, zu höherer Eigenkapitalquote und ohne Belastung des Kredit-Scorings

Leasing und Factoring stellen für jedes Unternehmen einen Finanzierungsweg ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur Schonung der eigenen Liquidität, zur Bewahrung von Kreditsicherheiten dar oder um beim Factoring kurzfristige Forderungen bezahlt zu bekommen. Leasing erspart eine Kaufpreiszahlung oder die Finanzierung eines Kaufpreises und eröffnet die Möglichkeit zum "Mieten statt Kaufen" mit einem geringen monatlichen Kapitalaufwand. Und Factoring bedeutet beim Warenverkauf: der Unternehmer bekommt beim Verkauf so schnell als möglich seine Kaufpreisforderung wieder "bar in die Kasse", um neue Ware produzieren und Material einkaufen zu können. Leasing und Factoring unterstützen die Liquidität bei der Anschaffung von Produktionsmitteln und beim Verkauf von Produkten zur erhöhung des Warenumschlags. Leasing und Factoring als Finanzierungsinstrumente habern auch bilanzielle Auswirkungen: das Leasing hilft die Liquidität im Unternehmen und die Kapitalbindung zu schonen ( geringere Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz ) und das Factoring führt unter Zeitverkürzung zu einem geringeren Forderungsbestand bei den Aktiva. Leasing und Facotring tragen somit zu einer Bilanzverkürzung bei, was automatisch zu einer größeren Gewichtung des Eigenkapitals eines Unternehmens führt. Leasing und Factoring leisten deshalb auch einen Beitrag für eine höhere Eigenkapitalquote. Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Wirtschaftsguts und erhält eine sogen. Leasinggebühr bzw. monatliche Leasingrate, so dass das Unternehmen eine höhere Kapitalaufbringung und Bindung von Kapital in einem mobilen Wirtschaftsgut vermeiden kann. Hierdurch werden - wenn das Leasinggut hätte fremdfinanziert werden müssen - die Verbindlichkeiten des Unternehmens gering gehalten, was sich gleichzeitig positiv auf das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital auswirkt.

Beim Leasing ( Leasingvertrag ) unterscheidet man zwischen dem "echten Leasing" und einem sog. "Miet-Leasing". Mit dem Leasingvertrag überlässt ein Leasinggeber dem Leasingnehmer ein mobiles oder immobiles Wirtschaftsgut zum Besitz und zur Nutzung. Gegenstände des Leasings können also sowohl Maschinen, Fahrzeuge etc. als auch Immobilien sein. Für den Besitz und die Nutzung des Wirtschaftsguts hat das Unternehmen als Leasingnehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasingrate zu zahlen. In der Regel bleibt der Leasinggeber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Gutes und führt den Gegenstand auch in seiner Bilanz mit dem Abschreibungsaufwand auf. Nach Beendigung des Leasing-Vertrages wird das Wirtschaftsgut an den Leasinggeber zurückgegeben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut zum Restwert per Kaufvertrag erwirbt und der Untermer das Wirtschaftsgut mit geringerem Abschreibungsaufwand weiter als neuer Eigentümer nutzt.

Eine Sonderform des Leasings stellt das sogen. „Sale-and-Lease-back-Verfahren“ dar, bei dem eine bereits bestehende Kapitalbindung durch einen "nachträglichen Leasingvertrag" wieder aufgehoben wird. Hierbei wird ein Wirtschaftgut eines Unternehmens an eine Leasinggesellschaft verkauft, um es gleich anschließend von dieser zurück zu mieten. Besitz und Nutzung werden also nicht aufgegeben. Diese Variante dient vor allem der Liquiditätsbeschaffung: Der Verkauf des Objektes und die Zurückmietung setzt finanzielle Mittel frei und gleichzeitig kann die Anlage bzw. der Vermögensgegenstand weiterhin gegen monatliche Raten ohne größere Kapitalbindung im Unternehmen genutzt werden. Regelmäßig wird auch nach Ablauf des Leasingvertrages ein Rückerwerb durch das Unternehmen ( Rückerwerbs-Option ) vereinbart. Das "Sale-and-lease-back" ermöglicht also bereits gebundenes Kapital wieder flüssig werden zu lassen. Der Verkauf des Wirtschaftsgutes mit dem Erhalt des Kaufpreises ( aber Fortsetzung der Nutzung ) führt zur Liquiditätsverbesserung und kann Mittel für anderweitige Investitionen frei machen. Gleichzeitig wird durch die Veräußerung des Wirtschaftsguts ein außerordentlicher Ertrag realisiert, der die Eigenkapitalquote erhöht.

Das Factoring ( Factoringvertrag ) beinhaltet den Forderungsverkauf und gleichzeitig die frühzeitige Realisierung der Forderung durch Bezahlung des Factorers. Factoring dient somit des Einzugs kurzfristiger Forderungen aus Umsatztätigkeit und vermindert das Forderungs-Ausfallrisiko. Dadurch, dass die Forderung realisiert ( bezahlt ) wird, ergibt sich eine Bilanzverkürzung, so dass wiederum eine positive Wirkung auf die Eigenkapitalquote entsteht. Dies stärkt die Bonität und erhält die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Beim Factoring unterscheidet man zwischen dem "unechten Factoring" und dem "echten Factoring". Das unechte Factoring beinhaltet keinen Forderungsverkauf, sondern lediglich einen Forderungseinzug durch ein Inkassounternehmen. Es beinhaltet somit nur die Auslagerung der "offenen Postenliste" und das Outsourcing der "Mahnabteilung".

Beim echten Factoring findet ein unverzüglicher Forderungsverkauf statt, wobei der Factorer das Risiko des Eintreibens der Forderung übernimmt. Der Forderungsausfall geht dann nicht zu Lasten des Unternehmens, sondern zu Lasten des Factorers, der sich das Ausfallrisiko durch eine entsprechende Factoring-Gebühr (inklusive Risikoprämie) bezahlen läßt.

Die Vorteile von Leasing und Factoring lassen sich nach der Dr. Werner Financial Service AG somit wie folgt skizzieren und zusammenfassen:

- Keine Bankenfinanzierung und keine Belastung des Kredit-Scorings
- Schonung von Sicherheiten und Besicherungsmitteln
- höhere Liquidität im Unternehmen durch geringere Kapitalbindung
- Verminderung von Forderungsausfällen
- bessere Eigenkapitalquote durch Bilanzverkürzung
- durch größeren Warenumschlag eine höhere Rendite des Eigenkapitals
- Verbesserung der Bonität und damit der Finanzierungs- und Kreditfähigkeit

Weitere Beratung und Information erhalten interessierte Unternehmer kostenlos unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.