Leasing kurz erklärt

Leasing ist ein beinahe jedem geläufiges Wort. Doch wer sich noch überhaupt nie damit beschäftigt hat kann es wahrscheinlich auch nicht erklären. Im Grunde wäre es auch fast unmöglich den Begriff mit einem Satz zu erklären. Per Definition ist Leasing ein „Atypischer Mietvertrag“, Gesetzlich oder vom Finanzmarkt diktiert gibt es jedoch keine feste Definition.

Die zwei wahrscheinlich wichtigsten Begriffe:
Eine häufig genutzte Form des Leasings ist der „Mietkauf“. Man mietet einen Gegenstand, vom Fernseher (kommt in der Praxis fast nie vor) bis hin zum Auto, mit der Option ihn am Ende zu kaufen. Mit den Leasingraten zahlt man einerseits Miete andererseits auch einen Teil des Kaufbetrages. Dieser Typ des Leasingvertrags nennt sich Teilamortisation, zu deutsch Restwert-Leasing, und ist damit im Grunde ein Zwitterprodukt aus Miet- und Ratenkaufvertrag. (Bild)

Die Form der Vollamortisation hingegen finanziert die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes zwar komplett durch die Leasingraten, hat aber am Laufzeitende des Vertrages keinen Besitzübergang zur Folge. Das heißt für den Mieter im Vertrag ist es, am Beispiel eines Autos, ein normaler Mietvertrag, wo unter Umständen ein Ratenkaufvertrag besser gewesen wäre, während es für den Vermieter eine Möglichkeit ist sich ein Auto zu finanzieren, welches bis er es selbst nutzen kann eben schon etliche Kilometer als Mietwagen gesammelt hat, dafür aber rechnerisch nichts kostete. Man kann also das Auto noch selbst weiter nutzen, oder aber hat bei einem Verkauf zum Restwert eben diesen Restwert an Gewinn gemacht.