Stärkung der Patientenrechte

Lindenberg, den 24. Februar 2012. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte, wie kürzlich die Medien berichteten. Im Moment wird heftig über den Referenten-Entwurf diskutiert. Noch wichtiger ist die richtige Umsetzung für die Betroffenen, und zwar schon heute. Ein Patienten-Ratgeber mit Check-Liste hilft weiter.

Gesetzgeber folgt Rechtsprechung

Im Wesentlichen geht es darum, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in ein transparentes Gesetz zu fassen. Außerdem soll das Verhältnis zwischen Behandler und Patient klar und verständlich geregelt werden.

Dazu soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um entsprechende Paragrafen erweitert werden. Geregelt werden insbesondere die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Behandlungsvertrag. Ein wichtiges Element ist die Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten. Aber auch, wer was zu beweisen hat, wird geregelt. Ergänzt um Regelungen zur Dokumentation und Einsichtsrecht in die Patientenakten durch den Betroffenen. Der Gesetzgeber setzt damit die von der Rechtsprechung über die Jahrzehnte entwickelten Grundätze im Gesetz um. Auf diese Weise soll es den Patienten möglich sein, leichter ihre Rechte nachlesen zu können.

Aber auch auf Prävention wird gesetzt

Der Gesetzgeber will aber auch im Vorfeld von Behandlungsfehlern etwas tun. Entsprechende Regelungen zur Unterhaltung von Risikomanagement- und Fehlervermeidungs-Systemen sind dafür vorgesehen. Gesundheitliche Einrichtungen sollen angehalten werden, mögliche Gefahren und Risiken von Behandlungsfehlern schon im Vorfeld zu minimieren.

Die Umsetzung durch den Patienten

So begrüßenswert ein solches Gesetz ist, der Patient bleibt in der Pflicht, bestimmte Voraussetzungen zu beachten, damit später sein Anspruch auf Entschädigung wie Schmerzensgeld und Schadensersatz auch durchgesetzt werden kann. Der Patienten-Ratgeber Behandlungsfehler – was tun? gibt dazu schon jetzt einen Überblick und eine Checkliste.

Mehr zum Ratgeber unter http://www.behandlungsfehler-patientenratgeber.de


Über presseservice MuV