Darlehensunterlagen für ein Kreditgespräch von Dr. Horst Siegfried Werner erläutert für einen erfolgreichen Unternehmenskredit

Ein Kreditgespräch mit der Hausbank muss nach Darstellung des Finanzierungsfachmanns Dr. Horst Siegfried Werner durch die Zusammenstellung der erforderlichen Kreditunterlagen gut vorbereitet sein, damit es zu einem erfolgreichen Abschluß eines Unternehmensdarlehens kommen kann. Nur bei einer kompetenten, vollständigen Präsentation eines Unternehmens im Rahmen von Kreditanträgen sind bei Banken Aussichten auf einen Kreditvertrags-Abschluß gegeben. Neben der Vorlage der letzten Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen ( BWA ) gehören nicht nur die Planaussichten dazu. Soweit gewisse Darlehensanforderungen nicht erfüllt werden, kann sich der Unternehmer den Aufwand mit der Zusammenstellung von Kreditunterlagen ersparen. Als erstes sollte der Unternehmer seinen Jahresabschluß nochmals kritisch unter banktechnischen Gesichtspunkten prüfen und gegebenenfalls Bilanzoptimierungs-Maßnahmen durchführen lassen. Man muss sich bewußt sein, daß der Steuerberater die Bilanz unter dem Gesichtspunkt der Gewinn- und Steuervermeidung erstellt hat. Für die Bank ist eine bewußt "schlechte Steuerbilanz" nicht hilfreich. Mit steuerneutralen bilanzpolitischen Umstellungen lassen sich die Bilanzbilder häufig stark verbessern. Das gilt z.B. durch einen Debt-Equity-Swap als Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital.

Der Unternehmer sollte zudem die Kreditkautelen kennen, mit denen überhaupt eine annäherungsweise Erfolgsaussicht auf ein Unternehmerdarlehen besteht. Eine unternehmerische Kreditfinanzierung oder einen Kontokorrent-Kredit bei einer Bank zu bekommen, ist ja insbesondere heute kein leichtes Unterfangen mehr. Für den erfolgreichen Umgang mit Banken gilt es deshalb einige Grundsätze zu beachten. Erfolgsvoraussetzung ist zunächst, dass man sich die Interessen- und Gesetzeslage der Bank und ihres Kreditmitarbeiters bewusst macht. Ungünstig ist in jedem Falle eine "Hundertprozent-Finanzierung" zu beantragen, da man davon ausgehen kann, daß die Bank mehr Kreditanträge zur Entscheidung vorliegen hat, als sie selbst positiv bescheiden kann. Jeder Kreditkunde steht also im Wettbewerb mit anderen Darlehensantragstellern und deren Kreditantragsqualität sowie deren Bonität und Rating.

Die Bank vergibt Einlagengelder von Kunden ( z.B. Spareinlagen ), die ihr anvertraut sind und muss deshalb in höchsten Maße auf die Sicherheit der von ihr an Unternehmen weitergegebenen Kundengelder achten. Im anderen Falle hat der Banker die Problematik der strafrechtlichen „Veruntreuung von Kundengeldern“. Im Vordergrund aller Kreditierungs-Entscheidungen stehen deshalb die Sicherheiten, die der Unternehmenskunde der Bank für einen Kredit bieten kann. Das Wort „Kredit“ kommt von dem lateinischen „credere“, welches „glauben“ oder „vertrauen“ heißt. Die Bank muss also den Glauben und das Vertrauen gewinnen können, dass das ausgeliehene Geld auf “Heller und Pfennig“ zurückgezahlt wird. Dieser "Glaubensgrundsatz" aus dem römischen Kreditrecht ist noch heute Grundlage der gesetzlich definierten Kreditierungsbedingungen, die in zahlreichen Kreditvorschriften, bankaufsichtsrechtliche Richlinien und Verordnungen festgelegt sind. Diese Darlehensvergabevorschriften hat der Kreditsachbearbeiter streng zu beachten, will er nicht seine berufliche Existenz durch den Entzug seiner Tätigkeitslizenz durch die Bankenaufsichtsbehörde ( Bundesanstalt für Finanzidenstleistungsaufsicht in Bonn - kurz BaFin genannt ) aufs Spiel setzen. Der Unternehmenskunde sollte dementsprechend in der Lage sein, den angesprochenen "Zahlungsrückgewähr-Glauben" zu belegen. Der Bankmitarbeiter seinerseits muss diese gewonnene Rückzahlungsüberzeugung in seiner Kreditakte schriftlich nachvollziehbar und beweiskräftig schriftlich dokumentieren. Diese Kredit-Akte unterliegt der Prüfung durch die Bankenaufsicht, wenn die Kreditsumme von Euro 50.000,- überschritten wird.

Die Darlehensaussichten sind immer dann am erfolgreichsten, wenn es sich um besicherungsfähige, zweckgebundene Finanzierungsinvestitionen handelt. Sicherungsmittel für einen Bankkredit können immobile Sachwerte wie Grundstücke und Immobilienobjekte ( Wohnhäuser, Gewerbebauten etc. ), aber auch mobile Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Forderungen sein, über die eine Sicherungszession herbeigeführt wird ( meist stille Abtretung ). Denkbar sind auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente und Lizenzen, die jedoch eine deutlich schwächere Besicherungsqualität haben. Soweit der Kredit über eine Kapitalgesellschaft als juristische Person beantragt wird, kommt regelmäßig zur Besicherung der Bank die persönliche Bürgschaft des geschäftsführenden (Mehrheits-)Gesellschafters hinzu. Weitere Bürgschaften von bonitätsmäßig starken (Dritt-)Personen können zusätzlich angeboten werden und sind hilfreich für den Erfolg der Kreditauszahlung. Soweit der Kreditkunde selbst einen angemessenen Eigenkapital für die vorzunehmende Investition beisteuert ( siehe www.finanzierung ohne bank.de )

Besonders von Bedeutung ist für die Bank das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Geschäftsperspektive mit den zukünftigen Ertragsaussichten. Hier haben Unternehmen in zukunftsträchtigen, dynamischen Branchen nicht unerhebliche Vorteile bei der erfolgreichen Umsetzung einer Kreditfinanzierung durch die Bank. Dazu sollten die Geschäfts- und Unternehmensstrategie, die Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens in der Abgrenzung zu anderen Gewerbetreibenden derselben Branche, die Business- und Liquiditätspläne sowie besondere Kernpunkte der Vermögensverhältnisse als sogen. “hard facts“ herausgestellt werden: dies sind zum Beispiel die letzten aktuellen Umsatz- und Ertragsentwicklungen in dynamisierter Folge, der Verlauf der Eigenkapitalquote des Kreditantragstellers, der übernehmbare Eigenkapitalanteil z.B. bei einem Investitionskredit, die zu erwartende Umsatz- und Eigenkapitalrendite und der „Cash-flow“ als Ausweis verfügbarer liquider Mittel außerhalb von nicht liquiditätswirksamen Aufwandsabschreibungen. Fragen von Auftragsabhängigkeiten oder breit gesteuten Kundennetzwerken können ebenfalls ein große Rolle spielen. Beachtenswert sind ferner das Alter eines Unternehmens(Allein-)inhabers ( möglichst deutlich unter 60 Jahre ) und eine Darstellung seiner Vorkehrungen für eine geordnete Nachfolge. Weitere detaillierte Hinweise erhalten Kreditinteressenten oder Finanzierungssuchende unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de als kostenfreie Auskunft.