Bundesjustizministerin stärkt Rechte von Privatpatienten

Berlin, 14.02.2012. Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Rechte private krankenversicherter wesentlich stärken soll. Insbesondere zwei wichtige neue Regelungen sollen den Versicherten mehr gesetzliche Ansprüche einräumen. Damit möchte Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP zugleich auch die Attraktivität der Privaten Krankenversicherungen (PKV) für Versicherte weiter festigen.

Wesentliche Eckpunkte darin sind Kostentransparenz und Kündigungsfristen. So soll künftig Klarheit über entstehende Kosten für Versicherte bereits im Vorfeld entstehen. Laut dem Gesetzesentwurf zukünftig soll jede private Krankenversicherung dazu verpflichtet werden, über die Höhe der Kostenübernahme noch vor Behandlungsbeginn verbindlich und auf den konkreten Vorgang bezogen zu informieren. Steht eine Behandlung unmittelbar bevor und ist damit eine Entscheidung in kürzester Zeit vonnöten, so ist in diesen dringenden Fällen die Auskunft durch die PKV unverzüglich zu erteilen. Als „unverzüglich" sieht die Ministerin einen Zeitraum von zwei Wochen an. Allerdings ist die Auskunft nur bindend, wenn ein Heil- und Kostenplan vorlegt wird. Auch soll diese Neuregelung nur dann gelten, wenn die Behandlungskosten im Einzelfall den Betrag von 3.000 € übersteigen. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf eine verbindliche Auskunft. Ein Grund für diesen Teil der geplanten Gesetzesnovelle ist das Verhalten einiger Krankenversicherungen, die Erstattungen gekürzt hatten und sich so den Unmut ihrer Mitglieder zuzogen. Und weil manche Krankeneinrichtungen Patienten in weniger dringenden Fällen nur noch aufnehmen, wenn die Frage der Kostenträgerschaft geklärt ist, wird damit auch dieses Problem gelöst.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Verlängerung der Kündigungsfrist bei einer Beitragserhöhung von bisher einem auf volle zwei Monate vor. Bis jetzt gilt für Privatversicherte eine einmonatige Kündigungsfrist bei Beitragserhöhungen. Durch die neue gesetzliche Regelung soll diese Frist nun auf zwei Monate heraufgesetzt werden. In der Vergangenheit wurde mancher privat Versicherte wegen der kurzen Kündigungsfrist nervös. Mit der nun zu verlängernden Kündigungsfrist wird es möglich, die Angebote im Rahmen eines private Krankenversicherung Vergleichs besser und sorgfältiger zu prüfen. Mit dem Ergebnis, dann in Ruhe die Krankenversicherung oder den Tarif zu wechseln. Und wenn Kunden Verträge kündigen, sind sie außerdem nicht mehr an Zusatzverträge gebunden, die ihre Versicherungen ergänzt haben und möglicherweise andere Laufzeiten haben.

Neben diesen Änderungen soll das Gesetz auch einige Verbesserungen in der Kfz-Haftpflicht bringen. Das Ganze ist Teil einer ministerialen Initiative mit dem Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken.