Bett & CO: Veränderungen einleiten!

Wenn man sich in seinem eigenen Bett nicht wohlfühlt, liegt irgendetwas im Argen. Dabei wäre es äußerst wichtig, dass sich das Schlafzimmer wie eine wahre Oase der Ruhe anfühlt. Wer etwa 7 Stunden pro Nacht fein schlummert, erfüllt die optimalen Bedingungen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Ambiente einladend ist und auch das Bett, die Bettdecke, die Kopfpolster, die Matratze, der Lattenrost und die Betttextilien einer gewissen Qualität entsprechen. Nähere Infos, welche sich auf dieses Thema beziehen, findet man auch auf der Seite http://www.bettdecke.at/.

Ein herkömmliches Bett besteht in der Regel aus einem Rahmen oder Gestell, auf dem sich eine Matratze befindet. Ergänzt wird das Ganze durch Bettdecken und Kopfkissen und die dazu gehörigen Bezüge und Bettlaken (Bettwäsche und Bettware). Unter dem Begriff „Bettwäsche“ versteht man alle Textilien, die in einem Bett Verwendung finden. Dazu zählen in erster Linie die Bezüge über Kopfkissen und Bettdecke. Auch Textilien, die zwischen Bettlaken und Matratze angebracht werden, definiert man als Bettwäsche.

Als Bettwaren definiert man zum Schlafen verwendete Körperauflagen und Körperunterlagen. Die Bettdecke (Oberbett) ist die am häufigsten verwendete Körperauflage. Zu den Körperunterlagen werden Kopfkissen, Seitenkissen, Matratzenauflage (Unterbett) und Matratze gezählt. Die Bettwäsche (Bettbezüge und Bettlaken) übt eine schützende Funktion aus. Und dann gibt es auch noch die Tagesdecke (Überbett), welche tagsüber über die Bettdecke gelegt wird.

Wenn das Bett, die Bettwäsche und die dazugehörigen Bettwaren den wichtigsten Qualitätsmerkmalen entsprechen, hat man viel dafür getan, dass sich nichts störend auf den Schlaf auswirkt. Entspricht dann auch noch die weitere Schlafzimmereinrichtung plus Accessoires dem individuellen Geschmack, steht einer schönen Nacht nichts mehr im Wege. Im Web gibt es genügend Internetseiten, die im Detail auf diese Thematik eingehen, darunter auch die eingangs genannte. Es zahlt sich aus, sich zu informieren und eventuelle Veränderungen in die Wege zu leiten.

31.01.2012: |