Dr. Horst Siegfried Werner geht gegen Urheber-Plagiateure und Urheberrechtsstörer seiner Prospekttexte vor

Der Prospektkonstrukteur Dr. Horst Siegfried Werner geht gerichtlich gegen Plagiatsverletzer und Abschreibungskünstler zivil- und strafrechtlich vor. In der "Abschreibungsbranche" wird manchmal der Sinngehalt von Begriffen missverstanden. Abschreibungsbranche heißt nicht, daß man von anderen abschreiben kann. "Abschreibungsstörer" werden dann von dem langjährigen Kapitalmarktspezialisten Dr. Horst Siegfried Werner unter Druck gesetzt, wenn Plagiateure ihm seine Texte wortwörtlich stehlen und sein "Geistiges Eigentum" verletzen. Das kommt leider in der Finanzmarktbranche überdurchschnittlich häufig vor. Die "Abschreibungsbranche" nimmt ihre Bezeichnung manchmal zu wörtlich und schreibt dann unter Verletzung von Rechten dritter Autoren aus Kapitalmarktprospekten und Beteiligungsangeboten einfach wörtlich ab. Der Prospektkonzeptionär Dr. Horst Siegfried Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) geht gegen derartige wortwörtliche Verletzungen seiner Urheberschaft vor und duldet keine Urheberrechtsverstöße. Dr. Werner mahnt die Verletzer mit Ansprüchen auf Schadensersatz ( § 97 UrhG = Urhebergesetz ) und unter Hinweis auf strafrechtliche Unzulässigkeit ( § 106 UrhG ) ab. Dr. Horst Siegfried Werner duldet kein "guttenbergen" unter Verletzung seiner innovativen Prospekttexte. In einzelnen Fällen erhielt Dr. Horst Siegfried Werner bis zu Euro 42.000,- Schadensersatz von den bei den Landgerichten eingerichteten Sondersenaten ( Urheberrechtskammern ) zugesprochen. Der Verletzer hat die Urheberrechtsstörung ohne Aufbrauchfrist unverzüglich zu beseitigen.

Die "Abschreibungsbranche" kann sich gern auf das "steuerliche Abschreiben" von absetzungsfähigen Aufwendungen konzentrieren, aber nicht auf das "Abschreiben" von geistigen Eigentumstexten anderer Autoren. Die rechtswidrige, wörtliche Übernahme von fremden Texten kostet also nicht nur Geld, sondern ist auch eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht ist. Einen "Guttenberg-Bonus" gibt es vor der Urheberrechtskammer in Niedersachen nicht. Hier kommt keiner mit einer "Spende ans Rote Kreuz" davon.

Abschreiben wird nicht nur von den Initiatoren selbst vollzogen, sondern häufig auch ohne deren Wissen von den Beratern oder den Prospektierungsbeauftragten. Den pikantesten Fall erlebte Dr. Werner, als ein Rechtsanwalts-Kollege, der mit dem Erstellen eines Kapitalmarktprospektes beauftragt war und sich ohne Wissen des Unternehmens einfach fremder Texte von Dr. Werner bemächtigte. Er schrieb etwa 85 % seines Prospektes wortwörtlich ab.Der eifrige Abschreibungs-Anwalt wurde sowohl zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt, als auch strafrechtlich belangt: der "Abschreibungsexperte" ist nun vorbestraft !