ALLE JAHRE WIEDER: FEUER IN DER ADVENTS- UND WEIHNACHTSZEIT

DVAG rät zu ausreichendem Versicherungsschutz gegen Wohnungsbrände und gibt Tipps zum achtsamen Umgang mit dem Kerzenlicht zum Fest

Die Advents- und Weihnachtszeit ist in der Regel ruhig, gemütlich und besinnlich. Das kann jedoch schnell vorbei sein, wenn beispielsweise der Adventskranz einen Wohnungsbrand verursacht. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) gab es in der Weihnachtszeit im vergangenen Jahr rund 12.000 Brände bundesweit. Der Gesamtschaden betrug zirka 35 Millionen Euro.

Der Vorsatz, aufzupassen, kann noch so groß sein – es passiert immer wieder, dass zum Beispiel eine heruntergebrannte Kerze einen ausgetrockneten Adventskranz in Flammen aufgehen lässt. Deshalb raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG): „Jeder sollte lieber noch einmal prüfen, ob der Hausrat und auch das Wohngebäude ausreichend versichert sind.“ Die DVAG erklärt, welche Schäden durch die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich gibt die DVAG Tipps zum sicheren Umgang mit brennenden Kerzen.

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch einen Brand oder das dabei eingesetzte Löschwasser am Hausrat entstehen. Zum Hausrat zählen beispielsweise sämtliche Einrichtungsgegenstände, Kleidung sowie sonstige Schrankinhalte. Unter ‚Brand’ ist jedes Feuer zu verstehen, das ohne einen so genannten ‚bestimmungsgemäßen Herd’ entstanden ist oder diesen verlassen und sich von allein ausgebreitet hat. ‚Bestimmungsgemäße Herde’ sind zum Beispiel Kerzen, Streichhölzer, Kamine und Öfen. Verursacht eine Kerze einen Zimmerbrand oder der Funke eines berstenden Holzscheids im Kamin brennt ein Loch in den Teppichboden, so handelt es sich zunächst einmal um einen Feuerschaden im Sinne der Hausratversicherung.

Jedoch ist zu beachten, dass im Umgang mit Kerzen und anderen offenen Feuern besondere Sorgfaltspflichten einzuhalten sind. Beispielsweise dürfen brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Wer diese Sorgfaltspflicht verletzt, handelt grob fahrlässig. Das kann den teilweisen oder auch vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Für den Fall der Fälle ist es daher sinnvoll, eine spezielle Hausratversicherung zu wählen, wie sie zum Beispiel die AachenMünchener bietet: Diese haftet auch dann uneingeschränkt, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wohngebäudeversicherung
Auch bei der Wohngebäudeversicherung für das selbst genutzte Wohnhaus ist es sinnvoll, auf uneingeschränkten Versicherungsschutz für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden zu achten. Denn: Was in der Hausratversicherung eine Rolle spielt, ist in der Wohngebäudeversicherung umso bedeutsamer; belaufen sich umfassende Gebäudeschäden unter Umständen auf mehrere hunderttausend Euro. Aber auch nicht ganz so umfangreiche Brände können schnell zum Ärgernis werden, wenn zum Beispiel mehrere Räume aufgrund der bei einem Feuer auftretenden Rauch- und Rußentwicklung renoviert werden müssen.

Aufgepasst: Sowohl in der Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherung gelten in der Regel die jeweiligen Neuwerte, um den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu können.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung 5,5 Millionen Kunden rund um die Themen „Vermögen planen – Vermögen sichern – Vermögen mehren.“ Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,07 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von über 150 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.

Pressekontakt:
Carolin Lindner
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