Prof. Dr. Bernd Bertram als Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte bestätigt

DÜSSELDORF 8.11.2011 – Die Delegierten des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) wählten am 5. November 2011 in Berlin den Vorstand für die nächsten vier Jahre. Als Vorsitzender des BVA wurde Prof. Dr. med. Bernd Bertram, niedergelassener Augenarzt in Aachen, mit 61 von 62 abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Prof. Bertram ist seit zwölf Jahren Mitglied des Vorstands und führt diesen seit 2007 an.

Den Landesvorsitzenden des BVA aus Bayern, Dr. med. Peter Heinz aus Schlüsselfeld, wählten die Delegierten zum 2. Vorsitzenden des Verbandes. Er übernimmt damit den Posten von Dr. med. Klaus Heckmann aus Wiesbaden, der nicht noch einmal für das Amt kandidierte. Dr. Heckmann, seit 40 Jahren aktives Mitglied, wurde für seine Verdienste im BVA in diversen Funktionen auf Bundes- und Landesebene mit der Ehrenmitgliedschaft des Verbandes ausgezeichnet.

Als wissenschaftliches Vorstandsmitglied wählten die Delegierten erneut Prof. Dr. med. Norbert Pfeiffer, Leiter der Universitätsaugenklinik in Mainz. Die weiteren Vorstandsmitglieder, Dr. med. Kaweh Schayan-Araghi aus Dillenburg und Dr. med. Stephan Schneider aus Bayreuth, wurden ebenfalls für weitere vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

Besonderes Streitthema: Aufteilung der Fachgruppe durch EBM Änderung

Beherrschendes Thema der Delegiertenversammlung war der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Strukturpauschale „Augenheilkunde“ für nicht operierende Augenärzte durch eine EBM-Änderung. Es wurde einerseits zwar begrüßt, dass der Bewertungsausschuss erkannt hat, dass die augenärztliche Basisversorgung mit der bisherigen Finanzierung keine Zukunft hat. Der beschrittene Weg mit einer arztbezogenen Strukturpauschale wurde aber einmütig abgelehnt. Die Finanzierung der Strukturpauschale erfolgt nämlich durch die Abwertung der augenärztlichen Grundpauschale und somit durch reine Umverteilung innerhalb des Fachgruppentopfes der Augenärzte. Alle Augenärzte, die keine einzige Operation im Quartal durchführen, dürfen für alle Fälle die Strukturpauschale abrechnen, während Augenärzte, die auch nur eine Operation vornehmen, für keinen Patienten in diesem Quartal diese Strukturpauschale abrechnen dürfen. Die willkürliche Einteilung in operierende und nicht operierende Augenärzte ist nicht sachgerecht, da es fließende Übergänge zwischen beiden Gruppen gibt. So operieren viele Augenärzte nur wenige Patienten aus der eigenen Praxis andere auch viele Patienten auf Zuweisung, manche Augenärzte betreiben nur eine bestimmte Operationsart, andere ein großes Spektrum an Operationen. Bei allen Operateuren wird durch die Neuregelung aber eine gleiche Honorarminderung pro Quartalsfall auch der nicht operierten Patienten vorgenommen. Diese Spaltung der Fachgruppe in zwei Gruppen ist nach Meinung der BVA-Delegiertenversammlung unsinnig. Das eigentliche Problem, die desolate Honorierung der augenärztlichen Basisversorgung, sollte eher dadurch gelöst werden, dass dieser Zuschlag für die nicht-operativen Patienten aller Augenärzte bezahlt wird. Eine Finanzierung aus Eigenmitteln der Augenheilkunde wurde einhellig abgelehnt. Gerade die Augenheilkunde bewältigt durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt erheblich steigende Anforderungen, für die zusätzliche Geldmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

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