Justizskandal in Stuttgart als Neuauflage „Rosen für den Staatsanwalt“

Justizskandal in Stuttgart als Neuauflage „Rosen für

den Staatsanwalt“

Stuttgart, 19. 08. 2011
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Justiz + Ähnliches

Redaktionsbeitraganmerkung „les Art“

An den berühmten Film und Klassiker „Rosen für den Staatsanwalt“ mit Martin Held, dem großen Charakterschauspieler, wo ein junger Soldat, der in den letzten Kriegstagen seinen aussichtlosen Kampf einstellte, gefangen wurde und von „dem Staatsanwalt“ zum Tode verurteilt wurde, das Urteil aufgrund der Beendigung aller Waffenhandlungen jedoch nicht mehr ausgeführt werden konnte, der Spuk der Nazi-Diktatur war vorbei, traf eben Selbiger hierbei eben erneut auf den jungen Soldaten von einst, der eben auch nach dem Kriege nicht unbedingt zu den glücklichsten Erdenkindern zu zählen wäre, nun auf diesen Staatsanwalt erneut, da er nunmehr vor Gericht stand und wegen Mundraubes erneut verurteilt werden sollte. Und just dieser Staatsanwalt in Treue alter Handlungen diesen Mundraub einer Tafel Schokolade als Anlaß nahm, unter vergleichbarer Regide der Nazi-Justiz, nun diesen „Unglücksmenschen“ in der Person von Martin Held, erneut und diesmal zu langjähriger Haftstrafe zu verurteilen, da ja leider die Todesstrafe abgeschafft sei.

Im Film, der heute noch Maßstab und Lehrbeispiel für viele neue Fälle der Justiz sein darf, da eben die Justiz und speziell die Staatsanwaltschaft in der Kontinuität von Einst zu stehen scheint, liest man die erneuten Justizskandal aus Stuttgart, der leider Gottes kein Einzelfall darstellt. Hervorgetan haben sich in derartigen Fällen der Erinnerung alter Justiztage bereits so einige Gerichte, sei es in Mannheim, in Celle, in Flensburg oder sonst wo. Es ist eine Beobachtung an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften zu machen, die eindeutig in Richtung alter Traditionen der 3.-Reichsjustiz zielt, was ja auch kein Wunder nimmt, begreift man endlich in der Bevölkerung, der Anspruch der BRD zur Festigung Ihres Staatsstreiches von 1990 ist eben der Anspruch, mit dem 3. Reich identisch zu sein.

Die ganze Grundstruktur der BRD-Neu, die mit der BRD-Alt nichts mehr gemein hat, geht eben in die Richtung der Verschärfung der Staatsgrundlagen ohne staatliche Legitimation, um eben den Machtapparat der BRD festzuzurren und jeglichen Widerstand oder gar jegliche Kritik, im Keime zu ersticken.

Die Richter der Gutmenschenfraktion der 68er Generation, die hier und da noch abmildernd wirkten, werden zunehmend von Technokraten ersetzt, die ganz „stramm“ im Gehabe eben ohne Geschichtskenntnis, sich dem Apparat zur Verfügung stellen und aufgrund auch der Mentalität, die in der Geschichte Deutschlands ja so stramme Apparatschiks unter allen Regierungsformen hervorgebracht haben geht es um Macht, Einfluß, Stellung und Karriereleiter, eben sich willfährig dem System anbiedern und sich dafür selbst über die Grundlagen von Recht hinwegsetzten, dient es nur dem Apparat und der Erhaltung der Macht des Politetablissement wie des Politverwaltungsdiktatursystems unter Kaschierung einer Scheindemokratie namens Reprä-Demokratie, was im Wortstamm schon Demokratie ausschließt.

Deshalb erlauben wir uns von „les Art“, den anliegenden Vorgang exemplarisch für viele ähnliche Vorgänge, die sich seit 1990 massiv und auffällig häufen, hier mit einzustellen:

Leserbriefauszug aus der Veröffentlichung unter www.pressemitteilungen.ws v. 10. 08. 2011

Rechtsbeugersystem
"Menschenrechtsverbrechen bleiben folgenlos“Der fallbefasste Staatsanwalt Biehl ist derselbe Staatsanwalt, der vorher sämtliche Strafanträge des Familienvaters bezüglich der Menschenrechtsverbrechen an dessen Familie abgebügelt hat. Es versteht sich dabei fast von selbst, dass Biehl sämtliche Ermittlungsverfahren im stillen Kämmerlein eingestellt oder gar nicht erst eröffnet hat. Somit ersparte sich Biehl dann auch gleich die Bekanntgabe der Aktenzeichen und den lästigen Versand von Einstellungsverfügungen, gegen die hätten Rechtsmittel eingelegt werden können."

Nicht nur der Richter Frank Fahsel sagt Derartiges. Originalton Richter Deichner, AG-Direktor a.D. und ins Ausland geflüchtet, der mit dem Tode bedroht wurde: "80 % meiner RichterkollegIen sind selbst kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung"

Was nun den Staatsanwalt angeht, so muß gesehen werden, der Staatsanwalt ist in seinen Handlungen, anders als ein Richter, nicht unabhängig. Er handelt immer auf Anweisung. Und diese kommt meist aus den Justizministerien. Und hat er das richtige Parteibuch meist auch in Absprache mit der Partei der er angehört resp. im Konzert mit der regierenden Partei. Immer auch dann, wenn es um relevante politische Vorgänge geht die im Hintergrund für ein Prozeßfall, von Relevanz sind. Also auch Folgeauswirkungen auf die Zielrichtung von Machtausübung des Apparates darstellen.

Weshalb z.B. die Polizei hemmungslos tätig wird, wenn es darum geht, einen Betrag von vielleicht z. B. 6,79 einzutreiben und Leute verhaftet, Gewalt anwendet, Kinder entführt etc. Das gegen Artikel GG 25 im Zusammenhang mit den UN-Menschrechenten, nach dem Niemand wegen Schulden verhaftet werden darf etc. Nein, die BRD ist marode und gehört abgeschafft und Deutschland wieder hergestellt aufgrund einer Kernsanierung durch eine neue Verfassung für, mit und durch den Souverän. Wachet also endlich auf und bekämpft die BRD auf allen Ebenen, denn es ist Pflicht lt. GG Artikel 20 Abs. 4, die Demokratie wehrhaft zu verteidigen!

siehe auch www.internet-magazin-les-art.eu

Strafantrag gegen Staatsanwalt Stefan Biehl
Verfasst von jugendamtwache am Mi, 2011-08-17 23:07.

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann."
Frank Fahsel, Richter am LG Stuttgart i.R.

Strafantrag
Hiermit stelle ich Strafantrag gegen den
BIEHL Stefan, geb. 1976
Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart
zu laden über Staatsanwaltschaft Stuttgart,

wegen des dringenden Tatverdachts der
· Strafvereitelung im Amt, §258a StGB
· Urkundenunterdrückung, §274 StGB
· Hochverrat gegen den Bund, §81 StGB
und erstatte gleichzeitig Strafanzeige aus allen sonstigen rechtlichen Gründen.

Sachverhalt:
Im Zeitraum zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzahl von Strafanträgen gestellt.

Bei den Strafanträgen handelt es sich um angezeigte Straftaten, die teilweise im Bereich von mittelschweren, teilweise im Bereich von schweren Verbrechen liegen.

Besonders perfide sind die Straftaten, da sie zu Lasten von Kinder ausgeübt werden.

Die angezeigten Personen waren unter anderem:
· Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart Dr. Wolfgang SCHUSTER
· Sozialbürgermeisterin Gabriele MÜLLER-TRIMBUSCH
· Leiter des Jugendamtes Stuttgart Bruno PFEIFLE
· Leiter des Rechtsamtes Stuttgart, Karl-Heinz PASSLER
· Leiterin des ASD des Jugendamtes Stuttgart Regina QUAPP-POLITZ
· (Ex-)Polizeipräsident der Stadt Stuttgart Siegfried STUMPF
· Polizeibeamter POK Rene MAREK
· Polizeibeamtin POM Martina HARTMAIER
· Polizeibeamter Dienststellenleiter POR Thomas ENGELHARDT
· Polizeibeamter Dienststellenleiter POR Joachim BARICH
· Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 11. Senat Werner FRÖHLICH
· Richterin am Amtsgericht Stuttgart Brigtte LUTZ
· Vorsitzender des Deutscher Kinderschutzbund OV Stuttgart Hans-Uwe BODMER
· Mitarbeiterin des Jugendamtes Stuttgart Susanne WORTMANN
· Mitarbeiterin des Jugendamtes Stuttgart Monika PELLA
· Mitarbeiterin des Jugendamtes Stuttgart Helga HEUGEL

Die gegen diese Personen gerichteten, dringenden Tatverdachte sind:
· Vorsätzliche Rechtsbeugung
· Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung
· Aktenmanipulation
· Menschenhandel
· Kindesentziehung in zahlreichen Fällen
· Kindesentziehung in mehreren Fällen (Beihilfe)
· Freiheitsberaubung eines Kindes (Beihilfe)
· Umgangsvereitelung in Verbindung mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht in nachweislich mindestens 70 Fällen
· Verleitung eines anderen zu einer Straftat der Rechtsbeugung
· Verleitung eines anderen zu einer Straftat der falschen uneidlichen Aussage
· Falschbeurkundung im Amt
· Willkürliche Festnahme
· Freiheitsberaubung durch Willkürliche Festnahme
· Umgangsvereitelung in mehreren Fällen, Freiheitsberaubung eines Kindes (Beihilfe)
· Körperverletzung im Amt
· Körperverletzung im Amt (Beihilfe)
· Nötigung
· Bedrohung
· Aussageerpressung
· Beleidigung

Wie sich erstmals am 11. Juli 2011 aus einem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, Geschäftsstelle des Staatsanwaltes BiehlL herausstellte, war dieser in allen Fällen der fallbezogene Staatsanwalt.

In sämtlichen [!!!] Fällen wurde dem Unterzeichner jemals weder ein Aktenzeichen, noch eine Eingangsbestätigung, noch die angeforderte Einstellungsnachricht mitgeteilt.

Seit dem 03. August 2011 lässt der Beschuldigte BIEHL nun vielmehr durch seine Geschäftsstelle behaupten, sämtliche [!!!] Strafanträge seien "bereits entschieden."

Weder Aktenzeichen noch Absendedatum noch Adressat konnten jedoch von der Geschäftsstelle ggü. dem Unterzeichner benannt werden. Man hätte auch keine Zeit, dies nachzuprüfen, man hätte "schließlich noch anderes zu tun." (…….)

19.08.2011: |

Über Rainer Kaltenböck-Karow