INKA INVEST INFORMIERT : SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Vorstand beschließt Aktienrückkaufprogramm

INKA INVEST INFORMIERT : SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Vorstand beschließt Aktienrückkaufprogramm

12.08.2011

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Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner AG beschließt
Aktienrückkaufprogramm

Heidelberg, 12. August 2011 - Die SNP Schneider-Neureither & Partner AG mit
Sitz in Heidelberg (ISIN DE0007203705) ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb
eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals bis zum 19. Mai 2015
ermächtigt. Im Rahmen dieser bestehenden Ermächtigung hat der Vorstand
heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen.

Der Aktienrückkauf soll zunächst bis zu 4.000 Stückaktien umfassen; das
entspricht bis zu ca. 0,35% des Grundkapitals der Gesellschaft und - auf
Basis des XETRA-Schlusskurses vom 11. August 2011 - einem Rückkaufvolumen
(ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 236.000. Der Aktienrückkauf
wird ab dem 15. August 2011 beginnen und auf sechs Monate zeitlich
befristet sein.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse und in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
(Safe Harbour) zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. EU Nr. L 336/33 vom 23. Dezember 2003).

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde ein Kreditinstitut
beauftragt, das seine jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und
Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft
tätigt.

Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag
durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer SNP-Aktie im
XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und
um nicht mehr als 10% unterschreiten.

Der Kauf wird außerdem nicht zu einem Kurs erfolgen, der über dem des
letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein)
über dem des höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf
denen der Kauf stattfindet, liegt. Das zulässige Rückkaufvolumen wird für
die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf täglich maximal 262 Stückaktien
festgelegt.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung auf der Internetseite der SNP Schneider-Neureither & Partner AG
bekannt gegeben.

Die zurückgekauften Aktien können für alle in der von der Hauptversammlung
erteilten Ermächtigung festgelegten Zwecke verwendet werden.

SNP Schneider-Neureither & Partner AG
Der Vorstand

Ende der Mitteilung

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